Eine Bestattung kostet Geld — oft mehrere tausend Euro. Nicht alle Familien können diese Kosten tragen. In solchen Fällen gibt es eine Lösung: die Sozialbestattung. Das ist eine Leistung der Sozialhilfe, bei der der Staat die Kosten für eine bescheidene Bestattung übernimmt. Dieser Ratgeber erklärt, wer berechtigt ist, wie man sie beantrag und was sie abdeckt.
Was ist eine Sozialbestattung?
Die Sozialbestattung ist eine Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder der Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII §74). Der Staat übernimmt die Kosten für eine würdevolle, aber bescheidene Bestattung, wenn der Verstorbene und seine Familie diese nicht selbst tragen können.
Das Ziel ist, dass jeder Mensch würdig bestattet wird — unabhängig von finanziellem Status. Niemand muss wegen finanzieller Not in einer Massenbest attung beigesetzt werden.
Wer hat Anspruch auf Sozialbestattung?
Der Verstorbene:
- War zum Zeitpunkt des Todes Leistungsemp fänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Bezog Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Bezog Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder wurde durch die Jobcenter versorgt
- Verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bezahlung der Bestattung
Die Familie oder Angehörige:
- Sind selber nicht fähig, die Bestattungskosten zu tragen
- Können die Kosten nicht aus dem Nachlass decken
- Haben keinen anderen Verpflichteten (z.B. erwachsene Kinder mit hohem Einkommen)
Hinweis: Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis des Sterbeortes, nicht beim Wohnort.
Was deckt die Sozialbestattung ab?
Die Sozialbestattung ist einfach und bescheiden. Sie deckt typischerweise:
- Bestattungsunternehmen-Gebühren: Transport, Vorbereitung und Organisation
- Sarg oder Urne: Einfache Ausfertigung
- Friedhofskosten: Grabstätte und Beisetzung
- Sterbeurkunde: Behördengebühren
Nicht enthalten:
- Trauerfeier oder Gespräche mit Geistlichen (meist)
- Blumenschmuck oder aufwendige Dekoration
- Traueranzeige in der Zeitung
- Grabstein oder aufwendige Gestaltung
Der Betrag ist jährlich festgelegt und variiert jährlich. 2026 liegt er typischerweise bei etwa 1.500 bis 2.500 EUR, je nach Bundesland.
Ablauf — Wie beantrage ich Sozialbestattung?
1. Anmeldung beim Bestatter oder Standesamt: Der Bestatter wird informiert, dass Sozialbestattung in Frage kommt. Oder Sie melden sich beim Standesamt an, das sich kümmert.
2. Antrag bei der Gemeinde/Landkreis: Die zuständige Gemeinde oder der Landkreis (Sozialamt oder Fachdienst "Grundsicherung") wird angefragt. Es ist wichtig, schnell zu agieren, da eine Leichnam stellung nur kurz zulässig ist (normalerweise bis 10 Tage).
3. Dokumentation einreichen:
- Todesbescheinigung (vom Arzt)
- Sterbeurkunde (wird vom Standesamt ausgestellt)
- Finanzielle Verhältnisse der Familie (Einkommen, Vermögen)
- Dokumentation des Verst orbenen (Ausweise, Versicherungspapiere)
- Nachlass-Inventar (wenn vorhanden)
4. Genehmigung und Beauftragung des Bestatt ers: Die Gemeinde genehmigt die Sozialbestattung und gibt eine Kostenzusage. Der Bestatter wird beauftragt und arbeitet nach den Vorgaben der Gemeinde.
5. Bestattung: Die Bestattung findet statt. Sie ist einfach und würdig, ohne zu viele extras.
Rechtliche Grundlagen
Die Sozialbestattung ist in §74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die Gemeinde übernimmt die Kosten einer würdigen Bestattung, wenn:
- Der Verstorbene Leistungen nach SGB XII erhalten hat
- Der Nachlass nicht ausreicht
- Keine anderen Verpflichteten zahl en können
Vorrang haben allerdings:
- Das Vermögen des Verstorbenen
- Der Lebensversicherung oder Todesfallversicherung
- Zahlungen von Angehörigen mit Unterhaltsverpflichtung
Besonderheiten und Tipps
Schnelligkeit ist wichtig: Handeln Sie sofort nach dem Todesfall. Die Gemeinde muss schnell genehmigen, und der Bestatter muss schnell handeln. Jede Verzögerung kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Kommunikation mit Bestatter: Teilen Sie dem Bestatter mit, dass eine Sozialbestattung in Frage kommt. Der Bestatter ist damit vertraut und kennt die Zusammenarbeit mit Gemeinden.
Sterbegeldversicherung: Wenn der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatte, gibt dies oft zustätzliches Geld, das die Sozialbestattung ergänzt.
Regionale Unterschiede: Jedes Bundesland und jede Gemeinde hat leicht andere Regelungen. Fragen Sie beim zuständigen Sozialamt nach den genauen Bedingungen vor Ort.
Unterschied: Sozialbestattung vs. Armengrab
Ein "Armengrab" ist ein Massengrab auf Friedhöfen, in dem mehrere Verstorbene gemeinsam beigesetzt werden. Dies kommt heute selten vor. Die moderne Sozialbestattung ist würdevoller: Jeder Verstorbene erhält sein eigenes Grab und wird einzeln bestattet.
Kosten — Was kostet eine Sozialbestattung?
Die Sozialbestattung kostet den Angehörigen nichts. Der Staat übernimmt alle Kosten. Der Kostenrahmen ist bescheiden, aber ausreichend für eine würdige Bestattung. 2026 liegt der Gesamtrahmen bei etwa 1.500 bis 2.500 EUR, je nach Bundesland und Bestattungsform.
Wenn der Verstorbene z.B. eine Sterbegeldversicherung hat oder der Nachlass Mittel enthält, werden diese zuerst verbraucht. Die Gemeinde zahlt dann nur die Differenz.
Häufig gestellte Fragen
Wird eine Sozialbestattung wie eine normale Bestattung durchgeführt?
Ja, im Grunde. Sie ist einfacher, ohne aufwendigen Blumenschmuck oder Trauerfeier, aber immer noch würdig.
Kann ich eine Trauerfeier haben?
Das hängt von der Gemeinde ab. Manche erlauben eine einfache Trauerfeier, manche nicht. Fragen Sie beim Sozialamt.
Werden die Kosten später von Angehörigen zurückgefordert?
In seltenen Fällen kann die Gemeinde Kosten vom Nachlass verrechnen. In den meisten Fällen nein.
Wie schnell wird genehmigt?
Üblicherweise innerhalb von 48 Stunden bis 5 Tagen. Schnelle Kommunikation ist wichtig.
Kann ich wählen, welcher Bestatter die Bestattung durchführt?
Normalerweise bestimmt die Gemeinde einen Bestatter nach Ausschreibung. Manchmal kann die Familie mitentscheiden, aber nicht immer.