Die Frage "Wer zahlt die Beerdigung?" ist emotional und rechtlich komplex. Das deutsche Recht (BGB §1968) legt fest: Nicht unbedingt die Person, die die Beerdigung organisiert, sondern die "Kostentragungspflichtigen". Dieser Ratgeber erklärt, wer zahlen muss, in welcher Reihenfolge und was ist mit Sozialbestattung.
§1968 BGB: Kostenpflicht der Erben
Das Gesetz ist deutlich: Die Erben müssen die Bestattungskosten bezahlen. Das ist nicht optional, sondern eine rechtliche Verpflichtung. §1968 BGB definiert: "Die Kosten der Bestattung des Erblassers sind Nachlassverbindlichkeiten."
Das bedeutet: Die Bestattungskosten gehen vor anderen Schulden des Verstorbenen. Sie werden zuerst aus dem Nachlass bezahlt, bevor Gläubiger oder andere Erbschaften berücksichtigt werden.
Bestattungspflicht vs. Kostenpflicht – Zwei verschiedene Konzepte
Bestattungspflicht (auch "Bestattungsrecht") ist die Verpflichtung, eine Bestattung zu organisieren. Kostenpflicht ist die Verpflichtung, die Kosten zu bezahlen.
Diese sind nicht immer identisch:
- Ein Ehepartner kann die Bestattung organisieren, aber nicht zahlen müssen (wenn Erbe Kinder sind)
- Ein Kind zahlt mit, muss aber nicht organisieren
- Der Staat zahlt bei Sozialbestattung, ohne zu organisieren
Die Reihenfolge der Kostentragung (Haftungskaskade)
Der Staat definiert eine klare Reihenfolge:
1. Die Erben (Nachlass)
Zuerst zahlt der Nachlass des Verstorbenen. Wenn der Verstorbene Ersparnisse, Immobilien oder Wertpapiere hinterlässt, werden Bestattungskosten aus diesen Mitteln gedeckt.
2. Unterhaltspflichtige (Ehegatten, Eltern von Kindern)
Wenn der Nachlass nicht ausreicht, müssen Unterhaltspflichtige zahlen:
- Ehegatten/eingetragene Partner
- Eltern (für verstorbene Kinder)
- Kinder (für verstorbene Eltern, wenn unterhaltsrechtliche Verpflichtung bestand)
3. Ordnungsbehörde (Stadt/Gemeinde)
Wenn weder Nachlass noch Unterhaltspflichtige zahlen können, übernimmt die Ordnungsbehörde (Stadt/Gemeinde) eine "notwendige" Bestattung – nicht die Wunschbeerdigung mit allen Extras.
Nachlass und Nachlassmittel
Der Nachlass umfasst alles Eigentum des Verstorbenen:
- Bankguthaben
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Lebensversicherungen (wenn Nachlass Begünstigter)
- Schmuck, Kunst, Wertsachen
Der Bestatter kann vor der Bestattung fragen: "Kann der Nachlass zahlen?" Ist ausreichend Geld vorhanden, können Kosten direkt gedeckt werden. Oft koordiniert der Bestatter mit dem Nachlassverwalter oder den Erben.
Besonderheit: Leben mehrere Erben, haften alle solidarisch – der Bestatter kann jeden Erben für die vollen Kosten in Regress nehmen. Danach müssen die Erben untereinander abrechnen.
Was wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird?
Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, muss er normalerweise nicht zahlen. ABER: Es gibt Ausnahmen:
- Wenn er Unterhaltspflichtiger ist (z.B. als Ehegatte oder Kind)
- Wenn ein Unterhaltsverhältnis existierte (z.B. erwachsenes Kind zur verwitweten Mutter)
Die Ausschlagung schützt nicht vor der Haftung als Unterhaltschuldner.
Sozialbestattung §74 SGB XII
Wenn weder Nachlass noch Unterhaltsschuldner zahlen können, kann die Ordnungsbehörde eine Sozialbestattung bezahlen.
Voraussetzungen:
- Keine Mittel im Nachlass
- Keine zahlungsfähigen Unterhaltsschuldner
- Anspruch auf Sozialhilfe oder ähnliche Leistungen
Kostendeckung: Die Gemeinde bezahlt eine "einfache, würdevolle Beerdigung" – typischerweise:
- Trägerversand oder einfacher Sarg
- Kremation oder Erdbestattung (kein Sargschmuck)
- Einfache Zeremonie oder keine
Sozialbestattung kostet oft 400–800 EUR. Träger und Gemeinde zahlen.
Ratenzahlung und Zahlungspläne
Viele Bestatter bieten Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub an, wenn:
- Die Familie keine Sofortmittel hat
- Das Erbe noch nicht freigegeben wurde
- Versicherungen noch auszahlen
Sprechen Sie mit dem Bestatter – die meisten sind verständnisvoll und flexibel bei Zahlungen.
Häufige Fragen
Müssen auch Kinder für Bestattungskosten aufkommen?
Ja, wenn sie Erben sind und volljährig. Sie haften mit ihrem persönlichen Vermögen, wenn der Nachlass nicht ausreicht. Minderjährige Kinder haften nicht persönlich.
Was wenn mehrere Erben streiten über die Kosten?
Der Bestatter kann einen Erben in voller Höhe in Regress nehmen. Die Erben müssen sich untereinander einigen, wie sie die Kosten aufteilen.
Kann ein Ehegatte Bestattungskosten verweigern?
Nein, wenn Vermögen vorhanden ist. Der Ehegatte ist Unterhaltsschuldner und haftet solidarisch mit den Erben.
Wie lange haben Bestatter Zeit, die Rechnung einzutreiben?
Bestatter können innerhalb von 3 Jahren Klage einreichen (Verjährungsfrist BGB §195). Danach vährt die Forderung.