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Testament erstellen: Anleitung, Vorlage und Kosten 2026
Nur etwa jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge — und die entspricht selten dem, was man sich wünscht. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein rechtsgültiges Testament verfassen, welche Formen es gibt, was es kostet und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Inklusive Mustervorlage zum Abschreiben.
Was ist ein Testament?
Ein Testament (auch letztwillige Verfügung genannt) ist eine rechtsverbindliche Erklärung, in der Sie festlegen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhalten soll. Es ergänzt oder ersetzt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, §§ 1937–2264).
Ohne Testament erben automatisch die gesetzlichen Erben — in der Regel Ehepartner und Kinder in einer Erbengemeinschaft. Das führt häufig zu Streit, denn alle Erben müssen sich bei jeder Entscheidung einig sein. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst:
- Wer erbt — auch Personen außerhalb der Familie oder gemeinnützige Organisationen
- Wer nichts bekommt — Enterbung ist möglich (Pflichtteil bleibt aber bestehen)
- Wer Einzelstücke erhält — über Vermächtnisse
- Welche Auflagen gelten — z. B. Pflege des Haustiers, Grabpflege
- Wer Testamentsvollstrecker wird — für eine geordnete Abwicklung
Die drei wichtigsten Testamentsarten
1. Das handschriftliche (eigenhändige) Testament
Das eigenhändige Testament nach § 2247 BGB ist die einfachste und kostengünstigste Form. Es muss vollständig von Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben sein. Ein am Computer getipptes oder diktiertes Testament ist unwirksam.
Formvorschriften im Überblick:
- Komplett handschriftlich verfasst (nicht getippt, nicht diktiert)
- Eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen
- Datum und Ort angeben (dringend empfohlen, da bei mehreren Testamenten nur das jüngste gilt)
- Keine Zeugen erforderlich
Vorteil: Kostenlos, jederzeit änderbar, kein Notar nötig. Nachteil: Höheres Risiko für Formfehler oder unklare Formulierungen.
2. Das notarielle Testament
Beim notariellen Testament (§ 2232 BGB) erklären Sie Ihren letzten Willen gegenüber einem Notar, der den Text rechtssicher formuliert und beurkundet. Das Testament wird automatisch beim Amtsgericht verwahrt.
Vorteil: Professionelle Beratung, rechtssichere Formulierung, Erbschein in vielen Fällen überflüssig. Nachteil: Kostet je nach Nachlasswert mehrere Hundert Euro.
3. Das Berliner Testament
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner (§ 2265 BGB). Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder erben erst nach dem Tod beider Elternteile als Schlusserben.
Vorteil: Der überlebende Partner ist finanziell voll abgesichert und kann in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleiben. Nachteil: Es kann zu einer doppelten Besteuerung kommen, da der Freibetrag der Kinder beim ersten Erbfall nicht genutzt wird. Außerdem können Kinder ihren Pflichtteil einfordern.
Ausführliche Informationen zu Vor- und Nachteilen finden Sie in unserem Beitrag Berliner Testament: Vor- und Nachteile für Ehepaare.
Voraussetzungen für ein gültiges Testament
Damit ein Testament rechtswirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Testierfähigkeit
Testierfähig ist grundsätzlich jede Person ab 16 Jahren (§ 2229 BGB). Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren können allerdings nur ein notarielles Testament errichten. Nicht testierfähig ist, wer aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistiger Behinderung oder Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Tragweite seiner Erklärung zu erfassen.
Formvorschriften
Das deutsche Erbrecht kennt strenge Formvorschriften. Ein Verstoß führt zur Nichtigkeit des gesamten Testaments:
- Eigenhändiges Testament: Vollständig handschriftlich, eigenhändig unterschrieben
- Notarielles Testament: Beurkundung durch einen Notar
- Gemeinschaftliches Testament: Nur für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner — ein Partner schreibt, beide unterschreiben
Pflichtteil beachten
Auch wenn Sie frei testieren können, haben bestimmte nahe Angehörige Anspruch auf den Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils). Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehepartner und — wenn keine Kinder vorhanden — die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und kann nicht durch das Testament ausgeschlossen werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Testament selbst erstellen
So erstellen Sie in fünf Schritten ein rechtsgültiges handschriftliches Testament:
Schritt 1: Vermögensübersicht erstellen
Listen Sie alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf: Immobilien, Bankkonten, Wertpapiere, Versicherungen, Schmuck, Fahrzeuge, aber auch Schulden und laufende Verträge. Das verschafft Ihnen einen klaren Überblick über den Nachlass.
Schritt 2: Erben festlegen
Entscheiden Sie, wer was erben soll. Überlegen Sie auch, wer Ersatzerbe sein soll, falls der erstgenannte Erbe vor Ihnen verstirbt. Denken Sie an den Pflichtteil naher Angehöriger.
Schritt 3: Testament handschriftlich verfassen
Schreiben Sie den gesamten Text von Hand auf ein Blatt Papier. Verwenden Sie klare und eindeutige Formulierungen. Beginnen Sie mit der Überschrift „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“.
Schritt 4: Unterschreiben, Datum und Ort angeben
Unterschreiben Sie am Ende mit Ihrem vollen Vor- und Nachnamen. Vermerken Sie Ort und Datum. Das Datum ist wichtig, da bei mehreren Testamenten immer das jüngste gilt.
Schritt 5: Sicher aufbewahren
Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf — idealerweise beim Amtsgericht (amtliche Verwahrung, Kosten: 75 €). Informieren Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Muster & Vorlage: Handschriftliches Testament
Die folgende Vorlage dient als Orientierung. Sie müssen den Text vollständig von Hand abschreiben und an Ihre persönliche Situation anpassen. Ein am Computer ausgedrucktes Testament ist nicht gültig.
Mustervorlage — Handschriftliches Testament
(Alles von Hand abschreiben und an Ihre Situation anpassen)
[Ort], den [Datum]
Mein Testament
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], widerrufe hiermit alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:
1. Erbeinsetzung
Zu meinem/meiner alleinigen Erben/Erbin setze ich ein: [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse].
2. Ersatzerbe
Sollte der/die vorgenannte Erbe/Erbin vor mir versterben oder die Erbschaft ausschlagen, soll an seiner/ihrer Stelle [Vorname Nachname] erben.
3. Vermächtnis (optional)
Mein [Gegenstand/Geldbetrag] vermäche ich [Vorname Nachname].
[Eigenhändige Unterschrift mit Vor- und Nachnamen]
Wichtig: Diese Vorlage ist ein vereinfachtes Muster. Bei komplexen Familiensituationen, größerem Vermögen oder Immobilien empfehlen wir eine rechtliche Beratung.
Häufige Fehler beim Testament — und wie Sie sie vermeiden
Rund 30 % aller Testamente enthalten Fehler, die im schlimmsten Fall zur Unwirksamkeit führen. Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:
- Am Computer geschrieben: Ein eigenhändiges Testament muss handschriftlich sein. Ein Ausdruck mit Unterschrift reicht nicht.
- Fehlende Unterschrift: Ohne eigenhändige Unterschrift mit vollem Namen ist das Testament nichtig.
- Kein Datum: Ohne Datum kann bei mehreren Testamenten nicht festgestellt werden, welches zuletzt verfasst wurde.
- Unklare Formulierungen: Mehrdeutige Begriffe wie „mein Schmuck geht an die Familie“ führen zu Streit. Benennen Sie Erben und Gegenstände präzise.
- Pflichtteil ignoriert: Die Enterbung naher Angehöriger hebt deren Pflichtteilsanspruch nicht auf — sie können ihren Anteil einklagen.
- Gemeinschaftliches Testament als Unverheiratete: Nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartner dürfen ein gemeinschaftliches Testament errichten.
- Veraltetes Testament: Lebensumstände ändern sich. Prüfen Sie Ihr Testament alle zwei bis drei Jahre.
Einen ausführlichen Überblick bietet unser Beitrag 7 Fehler beim Testament, die Sie vermeiden sollten.
Was kostet ein Testament?
Die Kosten hängen von der gewählten Form und dem Nachlasswert ab:
| Testamentsform | Kosten | Inklusive |
|---|---|---|
| Handschriftliches Testament | 0 € | Nur Papier und Stift |
| Amtliche Verwahrung | 75 € | Hinterlegung beim Amtsgericht + Registrierung im Zentralen Testamentsregister |
| Notarielles Testament | ab ca. 200 € | Beratung, Beurkundung, Verwahrung beim Amtsgericht |
| Anwaltliche Beratung | 200–500 € | Prüfung/Entwurf, ohne Beurkundung |
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert (dem Reinvermögen des Nachlasses). Beispiele nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG):
| Nachlasswert | Einfache Gebühr (1,0) | Notarkosten Testament (1,0-Gebühr) |
|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € | ca. 200 € (inkl. Auslagen) |
| 100.000 € | 273 € | ca. 330 € |
| 250.000 € | 535 € | ca. 600 € |
| 500.000 € | 935 € | ca. 1.050 € |
Tipp: Die Notarkosten amortisieren sich häufig, da ein notarielles Testament den teuren Erbschein (ebenfalls abhängig vom Nachlasswert) in vielen Fällen ersetzt.
Aufbewahrung beim Amtsgericht
Ein Testament nützt wenig, wenn es nach dem Tod nicht gefunden wird. Die sicherste Aufbewahrungsmöglichkeit ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht).
So funktioniert die Hinterlegung:
- Bringen Sie Ihr handschriftliches Testament persönlich zum Amtsgericht Ihres Wohnorts
- Die einmalige Gebühr beträgt 75 €
- Das Testament wird im Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer registriert
- Im Todesfall wird das Nachlassgericht automatisch benachrichtigt und eröffnet das Testament
Alternative: Aufbewahrung zu Hause (z. B. in einem Tresor). Nachteil: Es besteht die Gefahr, dass das Testament nicht gefunden oder unterdrückt wird. Informieren Sie mindestens eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
Wann ist ein Notar sinnvoll?
Ein handschriftliches Testament reicht in vielen Fällen aus. Ein Gang zum Notar empfiehlt sich jedoch in folgenden Situationen:
- Immobilienbesitz: Bei Immobilien im Nachlass erspart das notarielle Testament den Erbschein, der für die Grundbuchänderung sonst erforderlich ist.
- Unternehmensnachfolge: Bei Firmenanteilen sind komplexe Regelungen nötig, um steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fallstricke zu vermeiden.
- Patchwork-Familien: Stief-, Pflege- und Adoptivkinder, mehrere Ehen — hier ist professionelle Beratung dringend ratsam.
- Größeres Vermögen: Ab einem Nachlasswert von ca. 200.000 € lohnt sich die steuerliche Optimierung durch einen Notar.
- Testamentsvollstreckung: Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden soll, sorgt der Notar für rechtssichere Formulierungen.
- Vor- und Nacherbschaft: Diese komplexe Konstruktion sollte unbedingt fachkundig gestaltet werden.
Einen Überblick über Ihre Optionen bei der rechtlichen Beratung finden Sie unter Erbrecht-Beratung: Wann brauche ich einen Anwalt?
Testament ändern oder widerrufen
Lebensumstände ändern sich — Ihr Testament sollte mitwachsen. So gehen Sie vor:
- Handschriftliches Testament: Schreiben Sie ein neues Testament und vermerken Sie darin, dass alle früheren Verfügungen widerrufen werden. Vernichten Sie das alte Dokument.
- Notarielles Testament: Nehmen Sie es aus der amtlichen Verwahrung zurück (Rücknahme gilt als Widerruf) oder errichten Sie ein neues Testament.
- Berliner Testament: Änderungen sind nur gemeinsam möglich, solange beide Partner leben. Nach dem Tod des ersten Partners ist der Überlebende in der Regel an die Verfügung gebunden (sog. Bindungswirkung).
Tipp: Prüfen Sie Ihr Testament nach jeder wichtigen Lebensänderung — Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf oder Tod eines Erben.
Testament online erstellen
Wer Unterstützung bei der Formulierung braucht, kann auf Online-Dienste zurückgreifen. Diese führen Sie durch einen Fragenkatalog und erstellen eine individuelle Vorlage, die Sie dann handschriftlich abschreiben müssen.
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Kostenlos startenHäufig gestellte Fragen zum Testament
Kann ich mein Testament am Computer schreiben?
Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein am Computer verfasstes Dokument ist als eigenhändiges Testament unwirksam, auch wenn es handschriftlich unterschrieben wird. Die einzige Ausnahme: Ein notarielles Testament wird vom Notar am Computer erstellt und anschließend beurkundet.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert (Reinvermögen). Bei einem Nachlasswert von 100.000 € betragen die Kosten ca. 330 €, bei 250.000 € ca. 600 € und bei 500.000 € ca. 1.050 €. Hinzu kommt die Verwahrungsgebühr von 75 € beim Amtsgericht. Dafür entfällt häufig der teure Erbschein.
Brauche ich Zeugen für mein Testament?
Nein, für ein eigenhändiges Testament sind in Deutschland keine Zeugen erforderlich. Es genügt, wenn Sie es vollständig handschriftlich verfassen und eigenhändig unterschreiben. Beim notariellen Testament übernimmt der Notar die Rolle des „Zeugen“ durch die Beurkundung.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ein Einzeltestament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, indem Sie ein neues verfassen. Beim Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) sind Änderungen nur gemeinsam möglich. Nach dem Tod eines Partners ist der Überlebende in der Regel an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Erben sind in erster Linie Ehepartner und Kinder, die eine Erbengemeinschaft bilden. Alle Entscheidungen über den Nachlass (z. B. Hausverkauf) müssen einstimmig getroffen werden — ein häufiger Grund für Familienstreit.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht). Die einmalige Gebühr beträgt 75 €. Das Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall automatisch eröffnet. Alternativ können Sie es zu Hause in einem Tresor aufbewahren — informieren Sie dann unbedingt eine Vertrauensperson.
Kann ich meinen Ehepartner enterben?
Ja, Sie können Ihren Ehepartner im Testament von der Erbfolge ausschließen. Allerdings hat der enterbte Ehepartner Anspruch auf den Pflichtteil — das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch und kann nicht durch das Testament ausgeschlossen werden.
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Häufige Fragen
Kann ich mein Testament am Computer schreiben?
Nein. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein am Computer verfasstes Dokument ist als eigenhändiges Testament unwirksam, auch wenn es handschriftlich unterschrieben wird. Die einzige Ausnahme: Ein notarielles Testament wird vom Notar am Computer erstellt und anschließend beurkundet.
Was kostet ein Testament beim Notar?
Die Notarkosten richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlasswert von 100.000 € betragen die Kosten ca. 330 €, bei 250.000 € ca. 600 € und bei 500.000 € ca. 1.050 €. Hinzu kommt die Verwahrungsgebühr von 75 € beim Amtsgericht.
Brauche ich Zeugen für mein Testament?
Nein, für ein eigenhändiges Testament sind in Deutschland keine Zeugen erforderlich. Es genügt, wenn Sie es vollständig handschriftlich verfassen und eigenhändig unterschreiben.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ein Einzeltestament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen, indem Sie ein neues verfassen. Beim Berliner Testament sind Änderungen nur gemeinsam möglich. Nach dem Tod eines Partners ist der Überlebende in der Regel an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Erben sind in erster Linie Ehepartner und Kinder, die eine Erbengemeinschaft bilden. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einstimmig getroffen werden.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht). Die einmalige Gebühr beträgt 75 €. Das Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall automatisch eröffnet.
Kann ich meinen Ehepartner enterben?
Ja, Sie können Ihren Ehepartner im Testament von der Erbfolge ausschließen. Allerdings hat der enterbte Ehepartner Anspruch auf den Pflichtteil — das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil kann nicht durch das Testament ausgeschlossen werden.