Erbschein beantragen: Kosten, Dauer & Ablauf (2026)

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts, das Ihre Erbfähigkeit bestätigt und weltweit anerkannt ist. Dieser Leitfaden erklärt den kompletten Antragsprozess, erforderliche Unterlagen, Kosten nach GNotKG, Dauer und Alternativen.

Inhalt

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Beglaubigungsdokument, das vom Nachlassgericht (Abteilung des Amtsgerichts) ausgestellt wird. Der Erbschein bestätigt schriftlich: Ihre Identität als Erbe, Ihren Anteil am Nachlass (z.B. alleiniger Erbe oder 1/3 bei mehreren Erben), und Ihre Berechtigung, über Nachlass-Vermögen zu verfügen. Banken, Grundbuchämter, Versicherungen, Arbeitgeber und andere Behörden erkennen den Erbschein weltweit als offiziellen Erbnachweis an und sind oft gesetzlich verpflichtet, ihn zu verlangen. Der Erbschein ist in der Regel 30 Jahre lang gültig.

Wann ist ein Erbschein notwendig?

Ein Erbschein ist erforderlich, wenn: Kein Testament vorhanden ist – die gesetzliche Erbfolge gilt und Sie müssen Ihre Erbberechtigung nachweisen. Das Testament ohne Gericht hinterlegt ist – ein privat verwahrtes Testament ohne Eröffnungsprotokoll erfordert einen Erbschein. Bankkonten zu liquidieren sind – fast alle Banken fordern zwingend einen Erbschein zur Freigabe von Konten (Ausnahme: manchmal bei Kleinbeträgen bis 500€). Immobilien im Grundbuch zu ändern sind – das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein für die Umschreibung. Gewerbe oder Firma zu übertragen ist – bei Betriebsvermögen ist ein Erbschein oft notwendig. Versicherungsleistungen abzurufen sind – Versicherer wollen den Erbschein als Beweis sehen. Mehrere Erben ohne Klarheit existieren – wenn unklar ist, wer wie viel erbt.

Ein Erbschein ist NICHT notwendig, wenn: Ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorhanden ist. Das Europäische Nachlasszeugnis verwendet wird. Ein beglaubigter Erbvertrag vorliegt. Der Verstorbene nur sehr kleine Vermögenswerte hinterlässt (unter 500€).

Der Antragsprozess – Schritt für Schritt

Schritt 1: Das richtige Gericht ermitteln

Das zuständige Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Wichtig: nicht Ihr Wohnort, sondern der des Verstorbenen! Über die Website der Landesjustiz oder über justiz.de finden Sie das richtige Gericht. Beispiel: Der Verstorbene lebte in München – zuständig ist das Amtsgericht München, auch wenn Sie in Hamburg leben.

Schritt 2: Antrag einreichen

Sie stellen einen schriftlichen oder persönlichen Antrag auf Ausstellung des Erbscheins. Das Gericht stellt Formulare bereit, die Sie kostenlos erhalten können – oft auch online verfügbar. Der Antrag muss enthalten: Ihre persönlichen Daten, Daten des Verstorbenen, Familienstand des Verstorbenen (verheiratet, ledig, geschieden?), Angabe aller möglichen Erben, Hinweis auf Testament (falls vorhanden), Unterschrift.

Schritt 3: Unterlagen einreichen

Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente beim Gericht ein (siehe nächster Abschnitt). Beachten Sie, dass alle Kopien beglaubigt sein müssen, wenn nicht anders vom Gericht vorgegeben. Beglaubigungen kosten etwa 1–2€ pro Kopie beim Standesamt oder Notariat. Versenden Sie die Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein an das Gericht.

Schritt 4: Prüfung durch das Gericht

Das Gericht prüft Ihre Unterlagen und Ihre Erbfähigkeit. Falls nötig, veranlasst es weitere Recherchen: Prüfung von Testament-Büchern, Suche nach anderen Erben, die Sie nicht erwähnt haben, Rückfragen an Sie oder andere Beteiligte. Falls Unklarheiten bestehen (z.B. Mehrfach-Ehen), kann das dauern.

Schritt 5: Erbschein-Ausstellung

Nach bestätigter Erbfähigkeit stellt das Gericht den Erbschein aus. Sie können ihn persönlich abholen oder erhalten ihn per Post zugesandt. Der Erbschein wird dann von Banken und Behörden anerkannt. Sie können mehrere Ausfertigungen bestellen (kostet ca. 50€ pro weitere), was sinnvoll ist, wenn mehrere Institutionen den Erbschein prüfen.

Benötigte Unterlagen – Checkliste

Zwingend erforderlich:

  • Sterbeurkunde (Original oder beglaubigt): Vom Standesamt des Sterbeortes. Kosten: ca. 12€.
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen (beglaubigt): Zur Identifikation.
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Kopie): Zur Identifikation des Antragstellers.
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden, Original + beglaubigt): Oder Eröffnungsprotokoll des Gerichts.
  • Familienstandsurkunde des Verstorbenen: Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Scheidungsurteil.
  • Informationen über den Nachlass: Ungefähre Auflistung aller Vermögenswerte (Grundstücke, Bankkonten, Fahrzeuge, Versicherungen).

Je nach Situation zusätzlich:

  • Personalausweis-Kopien aller Miterben: Falls es mehrere Erben gibt.
  • Adoptionsurkunde: Falls adoptiert.
  • Ehevertrag oder Erbvertrag: Falls vorhanden.
  • Verzichtserklärungen: Falls ein Miterbe auf sein Erbrecht verzichtet hat.

Tipp: Jedes Gericht hat leicht unterschiedliche Anforderungen. Fragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht nach einer aktuellen Checkliste – viele stellen sie online oder versenden sie per Post.

Kosten nach GNotKG

Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach der GNotKG (Gebührenordnung für Notare) berechnet. Diese Tabelle zeigt typische Kosten 2026:

Nachlasswert Gebühr (circa)
Bis 5.000€ 75–100€
5.000–10.000€ 100–150€
10.000–50.000€ 150–400€
50.000–100.000€ 400–800€
100.000–500.000€ 800–3.000€
500.000–1.000.000€ 3.000–6.000€
über 1.000.000€ auf Anfrage (progressive Gebühr)

Hinzu kommen Nebenkosten für Bearbeitung, Kopien und Porto, typischerweise 50–150€. Für jeden weiteren Erbschein (wenn mehrere Erben einen benötigen) fallen ca. 50€ Zusatzgebühr an. Die genauen Kosten können Sie vorab beim Gericht erfragen – es stellt gerne einen Kostenvoranschlag aus.

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Dauer des Verfahrens

Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen. Die genaue Dauer hängt ab von: Auslastung des Gerichts (in großen Städten kann es länger dauern als auf dem Land), Vollständigkeit Ihrer Unterlagen (fehlende Dokumente verzögern das Verfahren erheblich), Komplexität des Falls (bei mehreren Erben oder Unklarheiten dauert es länger), Nachforschungsbedarf des Gerichts (wenn es weitere Erben recherchieren muss oder Testament-Bücher prüfen muss). Wichtig: Reichen Sie vollständige Unterlagen ein – das beschleunigt das Verfahren um Wochen!

Alternativen zum Erbschein

Beglaubigte Testamentskopie mit Eröffnungsprotokoll

Wenn das Testament beim Gericht hinterlegt war und das Gericht es eröffnet hat, ist das Eröffnungsprotokoll zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Testaments oft ein gleichwertiger Ersatz für den Erbschein. Viele Banken akzeptieren dieses Dokument genauso wie einen Erbschein. Dies erspart Zeit und Kosten.

Europäisches Nachlasszeugnis

Ein internationales Dokument, das in allen EU-Ländern gültig ist. Es ist schneller als der Erbschein und kann beim Nachlassgericht beantragt werden. Besonders sinnvoll, wenn der Verstorbene auch Vermögen im Ausland hatte.

Beglaubigter Erbvertrag

Ein unterzeichneter und notariell beglaubigter Erbvertrag kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen.

Erbverzicht eines anderen Erben

Wenn Sie der einzige Erbe sind (z.B. alle anderen Miterben haben verzichtet), brauchen Sie keinen Erbschein – Sie erben automatisch allein.

Häufige Fehler vermeiden

Fehler 1: Zu spät beantragen. Je schneller Sie handeln, desto weniger Probleme entstehen mit Gläubigern oder anderen Erben. Beantragen Sie den Erbschein innerhalb weniger Wochen nach dem Tod. Fehler 2: Unterlagen nicht beglaubigen. Alle Kopien müssen beglaubigt sein (außer wenn das Gericht explizit sagt, dass es nicht notwendig ist). Das kostet 1–2€ pro Kopie, ist aber wichtig. Fehler 3: Falsches Gericht. Vergewissern Sie sich, dass Sie beim Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen antragen, nicht Ihrem Wohnort. Fehler 4: Informationen über Miterben nicht angeben. Das Gericht muss wissen, ob es weitere Erben gibt. Unvollständige Angaben sind problematisch und können den Erbschein ungültig machen. Fehler 5: Ohne Anwalt bei komplizierten Fällen. Ein Erbrecht-Anwalt ist sinnvoll bei mehreren Erben, Streits oder Unklarheiten über die Erbfolge.

Besonderheiten bei Mehrfach-Erben

Wenn es mehrere Erben gibt, kann es kompliziert werden. Das Gericht muss feststellen, wer wie viel erbt. Dies hängt ab von: Gesetzlicher Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) oder Testament (wenn vorhanden). Jeder Erbe kann einen eigenen Erbschein beantragen, muss aber denselben Antrag mit den gleichen Dokumenten einreichen. Der Erbschein zeigt dann an, dass Sie z.B. 1/3 des Nachlasses erben und die anderen Erben 2/3 zusammen. Tipp: Wenn Sie Miterben haben, spricht ein Anwalt oft mit allen Erben zusammen – das ist oft günstiger und weniger konfliktreich.

FAQs: Häufige Fragen zum Erbschein

Wie lange ist ein Erbschein gültig?

Ein Erbschein ist in der Regel 30 Jahre lang gültig. Nach 30 Jahren ist es wichtig, einen neuen zu beantragen, falls noch Transaktionen ausstehen.

Kann man den Erbschein anfechten?

Ja, aber nur unter bestimmten Umständen: Wenn Fehler bei der Feststellung der Erben vorhanden sind, wenn neue Testament-Unterlagen auftauchen, wenn Rechtsirrtümer vorlagen. Das geht über Klage beim Gericht.

Was kostet ein Anwalt für den Erbschein?

Ein Erbrecht-Anwalt kostet durchschnittlich 200–400€ pro Stunde oder eine Pauschalgebühr von 300–800€ für die ganze Erbschein-Sache. Das ist oft günstiger als der Stress, die Unterlagen selbst zu organisieren – besonders bei Konflikten.

Brauche ich den Erbschein für das Haus des Verstorbenen?

Ja, das Grundbuchamt verlangt einen Erbschein (oder beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll), um die Immobilie auf Ihren Namen umzuschreiben.

Kann ich einen Erbschein anfechten?

Ja. Wenn Sie feststellen, dass der Erbschein fehlerhaft ist (falscher Erbe genannt, falscher Anteil), können Sie ihn anfechten. Das geht per Klage beim Nachlassgericht innerhalb von zwei Jahren nach Eröffnung des Erbscheins.

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