Sonderurlaub im Todesfall: Regelungen, Dauer & Rechte (2026)

Wenn ein Angehöriger stirbt, bleibt oft wenig Zeit zum Trauern. Der Arbeitgeber muss aber Sonderurlaub gewähren — und zwar für Bestattungsvorbereitungen, Trauerfeier und die ersten Tage der Trauer. In diesem Ratgeber zeigen wir, welche Rechte Sie haben, wie lange Sonderurlaub gewährt wird und praktische Tipps für Arbeitnehmer.

Inhalt

Gesetzliche Grundlage: §616 BGB

§616 Abs. 1 BGB besagt: „Ein Arbeitnehmer kann für eine Betriebsverfassung die Gegenleistung nicht verweigern, soweit deren Behinderung durch Erfüllung einer nicht zu vermeidenden Verpflichtung herbeigeführt wird.“

In der Praxis bedeutet dies: Wenn ein Verwandter stirbt, hat der Arbeitnehmer das Recht, der Beerdigung beizuwohnen und notwendige Bestattungsverfügungen zu treffen — ohne dass der Arbeitgeber das Gehalt kürzen darf.

Das Gesetz unterscheidet hier nach dem Verwandtschaftsgrad. Je näher der Verwandte, desto länger der Sonderurlaub.

Dauer des Sonderurlaubs nach Verwandtschaftsgrad

Die folgende Tabelle zeigt typische Regelungen in Deutschland:

Verwandtschaftsgrad Sonderurlaub
Ehepartner 2–3 Tage
Eltern 2–3 Tage
Kinder 2–3 Tage
Geschwister 1–2 Tage
Großeltern 1–2 Tage
Schwiegereltern 1 Tag
Schwiegerkinder 1 Tag
Tanten/Onkel Keine Regelung

Wichtig: Einige Bundesländer und Tarifverträge lässt sich unterschiedlich aus. In manchen Fällen sind 3 Tage üblich, in anderen nur 1 Tag. Der Arbeitgeber darf nicht weniger gewähren als das Gesetz vorsieht, kann aber großzügiger sein.

Tarifverträge und TVöD-Regelungen

Angestellte des öffentlichen Dienstes (Bundesämter, Schulen, Bibliotheken) fallen unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Hier gelten häufig großzügere Regelungen:

TVöD Bestattungsfreizeitregelung: Gewährt üblicherweise 3 Tage Freizeitausgleich für unmittelbare Angehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder). Dies ist oft großzügiger als §616 BGB vorschreibt.

Andere Tarifverträge: Manche Branchen (z.B. Metallindustrie, Chemie) haben ebenfalls bessere Regelungen. Der Betriebsrat oder die Personalvertretung kann Auskunft geben.

Betriebsvereinbarungen: Ein Unternehmen kann mit dem Betriebsrat auch eigene, großzügigere Regelungen treffen. Diese gelten dann für alle Mitarbeiter.

Ist der Sonderurlaub bezahlt?

Ja. Der Sonderurlaub ist bezahlter Urlaub. Das bedeutet:

  • Das gewöhnliche Gehalt läuft weiter.
  • Der Arbeitgeber muss die volle Verdigünstung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet.
  • Der Sonderurlaub wird nicht von den jährlichen Urlaubstagen abgerechnet.

Dies ist ein Unterschied zu normalem Urlaub: Während der Sonderurlaub vom Arbeitgeber finanziert wird, wird normaler Urlaub von den Urlaubsansprüchen abgezogen.

Zeitraum: Vom Todestag bis zur Beerdigung

Der Sonderurlaub wird vom Todestag bis und mit dem Tag der Beerdigung gewährt. Das bedeutet:

Beispiel: Ein Elternteil stirbt Montag morgen. Die Beerdigung findet Freitag statt. Der Arbeitnehmer hat von Montag bis Freitag Sonderurlaub (5 Tage – aber siehe unten).

Wochenende: Samstage und Sonntage zählen in der Regel nicht als Sonderurlaubstage, da sie keine Arbeitstage sind. Der Sonderurlaub wird nur für tatsächliche Arbeitstage gewährt.

Verspätete Beerdigung: Findet die Beerdigung erst nach Wochen statt (z.B. bei Obduktion oder ausländischer Beerdigung), kann der Sonderurlaub entsprechend verlängert werden. Der Arbeitgeber muss hier gutmütig sein.

Krankschreibung als Alternative

Wenn der Sonderurlaub erschöpft ist oder der Arbeitnehmer länger Urlaub braucht (z.B. für ausländische Beerdigung), ist eine Krankschreibung möglich.

Der Hausarzt oder Therapeut kann bescheinigen, dass der Arbeitnehmer auf Grund von Trauer und seelischem Schmerz arbeitsunfähig ist. Dies ist kein Missbrauch — Trauer ist eine gewöhnliche psychische Belastung, die die Arbeitskraft beeinträchtigen kann.

Wichtig: Die Krankschreibung sollte zeitnah nach dem Todesfall ausgestellt werden. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Sie unmittelbar wieder arbeitswillig sind.

Praktische Tipps für Arbeitnehmer

1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schnell. Geben Sie dem Personalbereich oder Ihrem Vorgesetzten Bescheid, wenn ein Todesfall eintritt. Eine kurze schriftliche Mitteilung (Mail oder Telefon) genügt.

2. Beantragen Sie schriftlich. Auch wenn Sie mündlich informiert haben, sollte die offizielle Anfrage schriftlich erfolgen. So haben Sie einen Beweis.

3. Legen Sie die Sterbeurkunde vor. Der Arbeitgeber kann einen Nachweis des Todesfalls verlangen. Die Sterbeurkunde ist das bestätigte Dokument.

4. Erkundigen Sie sich nach der genauen Regelung. Fragen Sie nach, ob Ihr Unternehmen oder der Tarifvertrag großzügigere Regelungen vorsieht. Der Betriebsrat oder HR kann diese Informationen geben.

5. Nutzen Sie auch andere Ressourcen. Der Arbeitgeber könnte Ihnen ggfs. auch Krankschreibung empfehlen oder Telearbeit gewähren, um den Übergang zu erleichtern.

Häufige Fragen zum Sonderurlaub im Todesfall

Wie viele Tage bekommen Eltern bei Kindestod?

Bei Kindestod: 2–3 Tage Sonderurlaub. Dies ist eine der wichtigsten und tragischsten Situationen. Der Arbeitgeber sollte großzügig sein und ggfs. auch Therapie oder Beratung anbieten.

Zählt der Todestag selbst?

Ja. Der Sonderurlaub beginnt am Todestag (wenn dieser ein Arbeitstag ist) und dauert bis zum Tag der Beerdigung.

Was ist bei Fernbeziehung oder ausländischer Beerdigung?

Wenn die Beerdigung im Ausland stattfindet oder die Reise länger dauert, sollte der Arbeitnehmer eine Krankschreibung einreichen oder mit dem Arbeitgeber verhandeln. Besondere Umstände können zu Verlängerungen führen.

Kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigern?

Nein. Der Sonderurlaub ist ein gesetzliches Recht nach §616 BGB. Ein Arbeitgeber, der ihn verweigert, verstößt gegen das Gesetz. Sie können sich bei der Arbeitsagentur oder einem Anwalt beschweren.

Kann ich Sonderurlaub für Großeltern oder Tanten nehmen?

Für Großeltern ja (meist 1–2 Tage). Für Tanten, Onkel, Cousinen/Cousins in der Regel nein, wenn kein besonderes Verhältnis bestand. Der Betriebsrat könnte aber großzügigere Regelungen vorsehen.

Eingetragene Lebenspartnerschaft?

Ja. Eingetragene Lebenspartner genießen dieselben Rechte wie Ehegatten. Der Sonderurlaub beträgt ebenfalls 2–3 Tage.

Für weitergehende Fragen zu Ihren Rechten empfehlen wir, sich an einen Anwalt oder Erbrecht-Berater zu wenden oder den Leitfaden zu den ersten Schritten im Todesfall zu lesen.

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