Vorsorgevollmacht erstellen: Vorlage, Muster & Kosten (2026)

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, das Sie selbst bestimmen lässt, wer Sie vertreten darf, falls Sie irgendwann nicht mehr selbst entscheiden können. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen, welche Kosten anfallen, und wo Sie kostenlose Vorlagen finden – alles, was Sie 2026 über dieses zentrale Vorsorgedokument wissen müssen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Urkunde, in der Sie eine vertrauenswürdige Person ermächtigen, Sie in persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten. Dies ist besonders wichtig, falls Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr selbst entscheiden können.

Anders als eine Betreuungsverfügung, bei der das Gericht einen Betreuer ernennt, bestimmen Sie durch eine Vorsorgevollmacht selbst, wem Sie vertrauen. Diese Person kann dann unmittelbar in Ihrem Namen handeln – ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig ist.

Die Vorsorgevollmacht ist nicht an ein bestimmtes Alter oder Ereignis gebunden. Sie können sie jederzeit erstellen und müssen nicht warten, bis Sie älter oder krank werden. Viele Menschen erstellen eine Vorsorgevollmacht bereits in ihren 30ern oder 40ern – als Teil ihrer umfassenden Vorsorgeplanung.

Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?

Im Leben können unvorhergesehene Ereignisse passieren: Ein Autounfall, ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder der Alterungsprozess kann dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. In solchen Situationen ist eine Vorsorgevollmacht wertvoll.

Ohne Vorsorgevollmacht:

  • Das Gericht muss einen Betreuer ernennen – oft ein fremder Mensch, nicht Ihre erste Wahl
  • Gerichtliche Verfahren dauern und kosten Geld
  • Der Betreuer unterliegt gerichtlicher Kontrolle und muss Rechenschaft ablegen
  • Ihre Wünsche und Anliegen könnten nicht beachtet werden
  • Familie und Freunde haben keine rechtliche Handlungsfähigkeit

Mit Vorsorgevollmacht:

  • Sie bestimmen, wer Sie vertreten soll
  • Der Bevollmächtigte kann sofort handeln, ohne auf Gerichtsbescheide zu warten
  • Sie sparen Zeit und Kosten
  • Ihre Wünsche und Anliegen werden beachtet
  • Weniger Belastung für Familie und Angehörige

Unterschied zu Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Bei der Vorsorgeplanung werden oft drei Begriffe durcheinander gebracht. Hier ist die Unterscheidung wichtig:

Dokument Zweck Funktion Geltungsbereich
Vorsorgevollmacht Bevollmächtigung einer Vertrauensperson Diese Person handelt “in Ihrem Namen” in allen persönlichen, gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten Breit (Gesundheit, Finanzen, Behörden, Aufenthaltsort)
Patientenverfügung Festlegung eigener medizinischer Wünsche Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie akzeptieren oder ablehnen – falls Sie nicht mehr selbst entscheiden können Eng (nur medizinische Behandlung)
Betreuungsverfügung Wunsch nach bestimmtem Betreuer Sie äußern den Wunsch, dass das Gericht eine bestimmte Person als Betreuer ernennt, falls die Vorsorgevollmacht nicht wirksam wird Nur als Fallback, wenn Vollmacht nicht existiert oder ungültig ist

Wichtig: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht schließen sich nicht aus – im Gegenteil. Idealerweise erstellen Sie beide Dokumente. Die Patientenverfügung regelt Ihre medizinischen Wünsche sehr präzise, während die Vorsorgevollmacht Ihrer bevollmächtigten Person umfassende Handlungsfähigkeit gibt.

Wer kann bevollmächtigte Person sein?

Sie können grundsätzlich jeden bevollmächtigen – außer Sie selbst (diese Konstellation ist logisch). Häufige Wahl sind:

Familie und vertraute Personen

  • Ehepartner/Lebenspartner: Die häufigste Wahl. Sie kennen Sie am besten und haben bereits Familie oder Vermögen gemeinsam
  • Volljährige Kinder: Eine gute Alternative, besonders wenn mehrere Kinder vorhanden sind
  • Enge Freunde: Falls Familie nicht zur Verfügung steht oder nicht geeignet ist
  • Mehrere Bevollmächtigte: Sie können auch 2–3 Personen bevollmächtigen. Dann sollten Sie festlegen, ob diese allein oder nur gemeinsam entscheiden können

Professionelle Bevollmächtigte

  • Rechtsanwalt/Notarin: Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder fehlenden vertrauten Personen
  • Betreuungsverein: Gemeinnützige Organisationen mit Erfahrung in dieser Rolle

Anforderungen an die bevollmächtigte Person

Die perfekte bevollmächtigte Person sollte folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Vertrauen: Sie müssen dieser Person absolut vertrauen können
  • Sachkunde: Die Person sollte die Materie verstehen oder bereit sein, sich einzuarbeiten
  • Verfügbarkeit: Sie muss erreichbar und bereit sein, im Notfall zu handeln
  • Unparteilichkeit: Sie sollte nicht in Interessenskonflikten verstrickt sein
  • Zuverlässigkeit: Ein stabiles, gewissenhaftes Temperament ist wichtig

Tipp: Sprechen Sie mit der Person, die Sie bevollmächtigen möchten, bevor Sie sie in das Dokument aufnehmen. Sie sollte wissen, welche Verantwortung damit verbunden ist und explizit zustimmen.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Eine umfassende Vorsorgevollmacht sollte folgende Bereiche abdecken:

Gesundheitsangelegenheiten

Der Bevollmächtigte kann:

  • Mit Ärzten sprechen und Informationen über Ihren Zustand erhalten
  • Behandlung genehmigen oder verweigern
  • In Klinik oder Pflegeheim aufgenommen und entlassen werden (zusammen mit Ärzten)
  • Zahnärzte, Therapeuten und Fachspezialisten wählen
  • Medizinische Unterlagen einsehen

Finanzielle und vermögensrechtliche Angelegenheiten

  • Bankkonten verwalten und Transaktionen durchführen
  • Verträge abschließen und kündigen
  • Steuererklarung abgeben und Behördenangelcgheiten klären
  • Versicherungen abschlossen und verwalten (einschließlich Sterbegeldversicherung)
  • Immobilien verwalten (nicht verkaufen, sofern nicht anders geregelt)
  • Rentenauskünfte und Sozialleistungen regeln

Aufenthalts- und Betreuungsangelegenheiten

  • Entscheidungen über den Aufenthalt treffen (zu Hause, Pflegeheim, Klinik)
  • Pflegeleistungen arrangieren und verwalten
  • Alltagsangelegenheiten regeln (Einkäufe, Besorgünisse)

Behördenangelegenheiten

  • Mit Behörden kommunizieren (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Finanzamt)
  • Unterlagen einreichen und Anträge stellen
  • Bescheide entgegennahmen und widersprechen

Tipp: Sie können die Vollmacht auch auf bestimmte Bereiche beschränken – z.B. nur Gesundheitsangelegenheiten oder nur Finanzielle Dinge. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie verschiedene Vertrauenspersonen für verschiedene Bereiche bevollmächtigen möchten.

Formale Anforderungen und Gültigkeit

Damit Ihre Vorsorgevollmacht rechtlich gültig und wirksam ist, müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein. Die genauen Voraussetzungen hängen auch davon ab, welche Bereiche Sie regeln möchten.

Allgemeine formale Anforderungen

  • Schriftlichkeit: Die Vollmacht muss schriftlich abgefasst sein. Mündliche Vollmachten sind nicht gültig
  • Eigner Unterschrift: Sie müssen das Dokument eigenhändig unterschreiben
  • Klare Sprache: Das Dokument sollte verständlich geschrieben sein. Mehrdeutigkeiten können später zu Problemen führen
  • Datierung: Das Dokument sollte auf ein Datum unterschrieben sein

Für Gesundheitsangelegenheiten

Der Bevollmächtigte darf nur dann entscheiden, wenn die Vollmacht ausdrücklich Gesundheitsangelegenheiten umfasst. Eine allgemeine Vollmacht reicht nicht aus. Das Dokument sollte klar formulieren, dass der Bevollmächtigte:

  • Mit Ärzten sprechen kann
  • Medizinische Entscheidungen treffen kann
  • Die Einwilligung in medizinische Maßnahmen geben oder verweigern kann

Für finanzielle Angelegenheiten

Für Banktransaktionen kann die Bank eine notarielle Beglaubigung verlangen. Das ist derzeit noch häufig der Fall, wird aber durch die Änderungen im BGB zunehmend ändern. Informieren Sie sich bei Ihrer Bank über ihre aktuellen Anforderungen.

Beglaubigung durch Notar (optional, aber empfohlen)

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht vom Notar beglaubigen lassen. Das ist nicht zwingend erforderlich, hat aber Vorteile:

  • Banken akzeptieren notarielle Urkunden unkompliziert
  • Der Notar prüft, ob Sie die notwendige Geschäftsfähigkeit haben
  • Die Beglaubigung gibt höhere Rechtssicherheit

Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Eine der guten Nachrichten: Sie können eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich kostenlos erstellen. Je nachdem, welchen Weg Sie wählen, können aber Kosten entstehen.

Kostenlos: Selbst erstellen

Sie können eine Vorsorgevollmacht vollständig selbst schreiben. Dies ist rechtlich zulässig und kostet nichts. Sie schreiben das Dokument mit Ihrer Hand, setzen das Datum und Ihre Unterschrift darunter. Das ist schon eine gültige Vorsorgevollmacht.

Vorteil: Keine Kosten

Nachteil: Mangelnde Rechtssicherheit, Banken könnten das Dokument ablehnen, keine Expertise beim Formulieren

Kostenlos: Vorlagen und Muster verwenden

Es gibt zahlreiche kostenlose Vorsorgevollmacht Vorlagen und Muster online. Sie können diese Muster ausdrucken, die persönlichen Daten einfügen und unterschreiben. Qellen für kostenlose Muster:

  • Verbraucherzentralen
  • Betreuungsvereine
  • Bundesministerium für Justiz
  • Rechtliche Organisationen

20–80 Euro: Notarielle Beglaubigung

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen oder ein Muster verwenden, und dann vom Notar beglaubigen lassen möchten, kostet das etwa 20–80 Euro. Die genaue Gebühr richtet sich nach:

  • Umfang der Vollmacht (Einfach vs. komplex)
  • Regional unterschiedliche Notar gebühren
  • Zusatzleistungen (persönliche Beratung, Erstellung der Urkunde durch Notar)

50–500 Euro: Anwaltliche Beratung

Wenn Sie möchten, dass ein Rechtsanwalt die Vorsorgevollmacht erstellt und mit Ihnen bespricht, kostet das je nach:

  • Komplexität Ihrer Situation
  • Umfang der persönlichen Beratung
  • Honorarvereinbarung (Stundenhonorar vs. Pauschale)

Mit anwaltlicher Beratung liegen Sie etwa bei 100–300 Euro, bei Sonderfällen auch mehr.

10–50 Euro: Online-Lösungen

Es gibt kommerzielle Online-Dienste, die Vorsorgevollmachten erstellen. Diese Kosten liegen etwa bei:

  • Einfache Varianten: 10–25 Euro
  • Mit digitaler Beglaubigung: 30–50 Euro

Vorsicht: Vergewissern Sie sich, dass digitale Lösungen vom Gesetzgeber anerkannt werden und dass Banken diese akzeptieren. Das ist noch nicht in allen Fällen klar.

Kostenlos: Betreuungsvereine

Manche Betreuungsvereine stellen kostenlose oder gün stige Muster zur Verfügung und bieten sogar Beratung an. Erkundigen Sie sich bei Betreuungsvereinen in Ihrer Gegend.

Unsere Empfehlung zum Thema Kosten

Für die meisten Menschen empfehlen wir folgende Abwägung:

  • Wenn Ihre Verhältnisse einfach sind: Kostenlose Vorlage + notarielle Beglaubigung (20–80 Euro)
  • Wenn Ihre Verhältnisse komplex sind: Rechtsanwalt konsultieren (100–300 Euro)
  • Als Minimum: Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein – auch wenn sie nur handschriftlich ist

Häufige Fehler bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Es gibt einige typische Fehler, die Menschen beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht machen. Hier sind die häufigsten:

1. Zu vage oder zu allgemein formuliert

Problem: „Ich bevollmächtige Person X, alles für mich zu regeln.”

Lösung: Seien Sie konkret. Schreiben Sie exakt auf, welche Bereiche der Bevollmächtigte abdecken kann (Gesundheit, Finanzen, Aufenthalt).

2. Gesundheitsangelegenheiten nicht ausdrücklich erwähnt

Problem: Die Vollmacht regelt nur Finanzangelegenheiten, nicht aber Gesundheit.

Lösung: Das Dokument muss EXPLIZIT festhalten, dass der Bevollmächtigte auch in Gesundheitsangelegenheiten entscheiden darf. Sonst kann Ärzte nicht mächtig sprechen.

3. Nicht unterschrieben oder undatiert

Problem: Das Dokument ist gedruckt, aber nicht unterzeichnet.

Lösung: Unterschreiben Sie mit Ihrer vollen Unterschrift und setzen Sie das Datum.

4. Zu viele Beschränkungen

Problem: Sie beschränken die Vollmacht so sehr („Nur montags bis freitags”, „Nur bis 1.000 Euro pro Monat”), dass sie praktisch unbrauchbar wird.

Lösung: Vertrauen Sie Ihrer bevollmächtigten Person oder wählen Sie sie nicht aus. Unnötige Beschränkungen erschweren nur die Handlung im Notfall.

5. Keine Kopien weitergegeben

Problem: Nur Sie haben das Original, die bevollmächtigte Person kennt den Inhalt nicht wirklich.

Lösung: Geben Sie Ihrer bevollmächtigten Person eine Kopie und besprechen Sie den Inhalt.

6. Nicht aktualisiert

Problem: Sie erstellen die Vollmacht mit 30, ändern sich aber später erheblich (andere Ehe, neue Vertrauenspersonen, andere Vermögenssituation).

Lösung: Überprüfen Sie die Vollmacht alle 5 Jahre oder nach großen Lebensereignissen.

7. Widerspruchliche Bestimmungen

Problem: „Mein Sohn entscheidet über alles, aber auch meine Tochter – aber nur zusammen mit meiner Schwester, aber nicht bei Gesundheitsangelegenheiten.”

Lösung: Halten Sie die Struktur klar und einfach. Wenn mehrere Bevollmächtigte, dann sollte deutlich sein, ob diese allein oder zusammen entscheiden.

8. Ohne digitale Hinterlegung

Problem: Die Vollmacht liegt nur zu Hause in einer Schublade, im Notfall findet niemand das Dokument.

Lösung: Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (siehe nächsten Abschnitt).

Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist nur hilfreich, wenn sie im Notfall auch gefunden wird. Die sachgerechte Aufbewahrung ist daher zentral.

Wo sollten Sie das Original aufbewahren?

Tresor

  • Banktresor oder privater Tresor
  • Sicher vor Brand und Diebstahl
  • Nachteil: Im Notfall muss die Bank geöffnet werden, das kann Zeit kosten

Zu Hause (sichere Stelle)

  • In einem verschlossenen Schrank oder Behältnis
  • An sicherer, bekannter Stelle (Ihre bevollmächtigte Person sollte wissen, wo)
  • Nachteil: Brandgefahr

Bei Ihrem Notar

  • Der Notar bewahrt die Urkunde auf
  • Vollständig geschützt, kann bei Bedarf schnell bereitgestellt werden
  • Nachteil: Kleine laufende Kosten für Aufbewahrung

Das Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)

Besonders wichtig ist die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister. Das ist eine bundesweite Datenbank für Vorsorgedokumente, betrieben von der Bundesnotarkammer.

Vorteile der Registrierung:

  • Behörden und Kliniken können schnell überprüfen, ob eine Vollmacht existiert
  • Im Notfall kann die bevollmächtigte Person nachweisen, dass die Vollmacht gültig ist
  • Das Register ist 24/7 erreichbar
  • Schutz vor Missbrauch: Nur berechtigte Personen können das Register abrufen

Wie registriere ich meine Vorsorgevollmacht?

  • Beim Notar: Der Notar registriert das Dokument
  • Online: www.vorsorgeregister.de (mit digitaler Beglaubigung)
  • Per Post: Sie können auch eine Kopie mit Antrag an die Bundesnotarkammer schicken

Kopien an Vertrauenspersonen

Stellen Sie sicher, dass:

  • Ihre bevollmächtigte Person eine Kopie der Vollmacht hat
  • Angehörige wissen, wo die Vollmacht aufbewahrt wird
  • Ihr Arzt oder Hausarzt eine Kopie im Akt hat (optional, aber sinnvoll)

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Wann sollte ich meine Vorsorgevollmacht aktualisieren?

Eine Vorsorgevollmacht ist nicht für die Ewigkeit geschrieben. Es gibt Situationen, in denen Sie sie überprüfen und eventuell aktualisieren sollten.

Alle 5 Jahre: Regelmäßige Überprüfung

Auch wenn nichts passiert ist: Überprüfen Sie Ihre Vorsorgevollmacht alle 5 Jahre. Ändern sich Ihre Lebensumstände oder die Fähigkeit Ihrer bevollmächtigten Person, sollten Sie eine neue Version unterschreiben. Das zeigt auch Behörden und Banken, dass die Vollmacht noch aktuell ist.

Nach bestimmten Lebensereignissen:

Eheschließung oder Scheidung

Wenn Sie geheiratet haben und Ihren Ehepartner bevollmächtigt hatten, ist das immernoch gültig. Wenn Sie sich jedoch scheiden lassen, sollten Sie die Vollmacht überprüfen und vermutlich neu schreiben.

Geburt von Kindern

Mit Kindern ändern sich oft die Prioritäten. Sie möchten vielleicht ein Kind bevollmächtigen, oder mehrere Kinder statt Ihres Partners.

Umzug in ein anderes Land

Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Gesetze. Eine deutsche Vollmacht könnte in Österreich oder Frankreich nicht gelten.

Veränderung Ihrer Vermögensverhältnisse

Wenn Sie bedeutende Vermögenswerte erwerben oder verlieren, könnte Ihre Vollmacht überdenkenswert sein.

Gesundheitliche Veränderungen bei der bevollmächtigten Person

Falls Ihre bevollmächtigte Person beispielsweise eine schwere Erkrankung bekommt oder ins Ausland zieht, sollten Sie die Vollmacht neu regeln.

Größere Konflikte in der Familie

Zerspannungen in der Familie bedeuten oft, dass die ursprüngliche Wahl nicht mehr passt.

Wie aktualisiere ich meine Vollmacht?

Sie können nicht einfach die alte Vollmacht ändern. Sie müssen ein neues Dokument schreiben und unterschreiben. Das alte Dokument sollten Sie vernichten oder berichtigen lassen (beim Notar). Ansonsten entstehen Verwirrnisse, welche Vollmacht aktuell ist.

Zusammenhang mit Testament und Bestattungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht ist ein Teil Ihrer umfassenden Vorsorgeplanung. Sie arbeitet eng mit anderen Dokumenten zusammen:

Vorsorgevollmacht + Testament

Das Testament regelt, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passiert. Die Vorsorgevollmacht regelt, was während Ihrer Abwesenheit oder Handlungsunfähigkeit passiert. Oft ist die bevollmächtigte Person auch Erbe oder Testamentsvollstrecker – aber das muss nicht sein.

Vorsorgevollmacht + Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung regelt, wie Sie bestattet werden möchten (Färmlichkeit, Art der Beisetzung, etc.). Die Vorsorgevollmacht regelt, wer in Ihrem Namen die Bestattung arrangiert und mit dem Bestatter verhandelt. Im Idealfall haben Ihre bevollmächtigte Person und Ihre Angehörigen auch Ihre Bestattungsverfügung gelesen.

Vorsorgevollmacht + Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge ist eine finanzielle Absicherung (z.B. eine Sterbegeldversicherung). Die Vorsorgevollmacht gibt Ihrer bevollmächtigten Person die Möglichkeit, diese Mittel im Notfall für die Bestattung zu nutzen.

Für wen ist eine ganzheitliche Vorsorge wichtig?

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Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht

Kann ich meine Vorsorgevollmacht wieder widerrufen?

Ja, jederzeit. Sie können die Vollmacht schriftlich widerrufen, indem Sie ein Dokument schreiben: „Ich widerrufe meine Vorsorgevollmacht vom [Datum] gegenüber [Name der bevollmächtigten Person].” Unterschreiben Sie das Dokument und geben Sie es der bevollmächtigten Person. Im Idealfall informieren Sie auch das Vorsorgeregister und Ihre Bank.

Was kostet die Registrierung im Vorsorgeregister?

Die Registrierung einer notarischen Urkunde kostet etwa 10–15 Euro. Wenn Sie die Registrierung online durchführen (mit digitaler Beglaubigung), kann es ein wenig teurer sein. Die genaue Gebühr richtet sich nach den aktuellen Gebührenordnungen.

Ist eine handschriftliche Vollmacht gültig?

Ja, eine handschriftlich geschriebene und unterzeichnete Vollmacht ist gültig. Allerdings: Banken und Behörden akzeptieren diese manchmal nicht ohne notarielle Beglaubigung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass die Vollmacht überall akzeptiert wird, lassen Sie sie beglaubigen.

Kann meine bevollmächtigte Person sich selbst bezahlen?

Das ist eine heikle Frage. Grundsätzlich sollte ein Bevollmächtigter nicht uneigennützig handeln. Wenn aber die Tätigkeit aufwändig ist (z.B. intensive Pflege regeln), können Sie in der Vollmacht festhalten, dass der Bevollmächtigte für die Aufwendungen entschädigt wird. Das sollte aber im Voraus abgesprochen sein.

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Betreuung?

Eine Vollmacht (Vorsorgevollmacht) ist eine freiwillige Bevollmächtigung durch Sie selbst. Eine Betreuung ist eine gerichtliche Maßnahme, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können und keine gültige Vollmacht exists. Ein Betreuer wird vom Gericht ernannt und unterliegt richterlicher Aufsicht.

Kann ich mehrere bevollmächtigte Personen haben?

Ja, Sie können 2, 3 oder mehr Personen bevollmächtigen. Sie sollten aber deutlich machen:

  • Können sie einzeln entscheiden? (Oder ist eine Zustimmung aller nötig?)
  • Wer ist die Erste Wahl? (Falls eine Person nicht erreichbar ist?)

Brauche ich eine Vorsorgevollmacht, wenn ich jung und gesund bin?

Ja, definitiv. Ein Unfall kann jederzeit passieren. Ein junger Mensch könnte nach einem Motorradunfall handlungsunfähig sein. Eine Vorsorgevollmacht ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortungsbewusstsein.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe und handlungsunfähig werde?

Dann wird das Gericht einen Betreuer ernennen. Das kann Zeit dauern, kostet Geld und die Betreuung ist nicht unbedingt, wer Sie hätte wünschen. Eine Vorsorgevollmacht spielt dieser Situation vor.

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