Nach dem Tod des Ehepartners oder eines Elternteils stehen Hinterbliebene nicht nur vor emotionalem Schmerz, sondern auch vor finanziellen Fragen. Die Witwenrente (bzw. Witwerrente) und die Waisenrente sind zentrale Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebene finanziell absichern sollen. In diesem Ratgeber erklären wir, wer Anspruch hat, wie hoch die Rente ausfällt und wie Sie den Antrag stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen, unbefristet (ab 47 Jahre oder mit Kind)
- Kleine Witwenrente: 25 % der Rente, maximal 24 Monate
- Waisenrente: 10 % (Halbwaise) bzw. 20 % (Vollwaise) der Rente
- Frist: Antrag möglichst innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall stellen
- Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten wird die volle Rente ohne Anrechnung gezahlt
Witwenrente: Wer hat Anspruch?
Grundvoraussetzung für die Witwenrente ist, dass der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat (allgemeine Wartezeit). Darüber hinaus muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Seit 2005 gilt: Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, es sei denn, der Tod war unvorhersehbar (etwa durch einen Unfall). Eingetragene Lebenspartnerschaften sind der Ehe gleichgestellt.
Es gibt zwei Formen der Witwenrente: die kleine Witwenrente und die große Witwenrente. Die kleine Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind (Grenze steigt schrittweise), kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird höchstens 24 Monate gezahlt. Die große Witwenrente steht Ihnen zu, wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind, ein minderjähriges Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Sie beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird unbefristet gezahlt.
Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die Höhe der Witwenrente hängt von der Rente ab, die der Verstorbene bezogen hat oder hätte. Ein Rechenbeispiel: Hatte der Verstorbene einen Rentenanspruch von 1.500 Euro monatlich, beträgt die große Witwenrente 55 Prozent davon, also 825 Euro. Die kleine Witwenrente läge bei 375 Euro (25 Prozent).
Wichtig: Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet. Es gibt einen Freibetrag, der dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts entspricht. 2026 liegt dieser Freibetrag bei rund 992 Euro netto im Westen und 972 Euro im Osten. Einkommen oberhalb des Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod — dem sogenannten Sterbevierteljahr — wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung ausgezahlt. Das gibt Hinterbliebenen eine finanzielle Atempause, um die ersten Schritte zu regeln. Was in diesen ersten Tagen zu tun ist, erklärt unser Checkliste Todesfall.
Witwenrente beantragen: Schritt für Schritt
Die Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt — Sie müssen einen Antrag stellen. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung. Den Antrag können Sie online, per Post oder persönlich bei einer Beratungsstelle stellen.
Benötigte Unterlagen: Sie brauchen die Sterbeurkunde des Verstorbenen, Ihre Heiratsurkunde, Ihren Personalausweis, die Rentenversicherungsnummern beider Ehepartner sowie Nachweise über Ihr eigenes Einkommen. Bei Erziehung von Kindern zusätzlich die Geburtsurkunden.
Frist: Stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall. Dann wird die Rente rückwirkend ab dem Todestag gezahlt. Bei späterem Antrag beginnt die Zahlung erst ab dem Antragsmonat — Sie verlieren also Geld.
Waisenrente: Anspruch und Voraussetzungen
Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Waisenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat. Man unterscheidet zwischen Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) und Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben).
Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung verlängert sich der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr.
Wie hoch ist die Waisenrente?
Ein Beispiel: Bei einer Rente des Verstorbenen von 1.500 Euro beträgt die Halbwaisenrente 150 Euro monatlich, die Vollwaisenrente 300 Euro. Zusätzlich wird ein Zuschlag aus der Zurechnungszeit berechnet, sodass die tatsächliche Waisenrente in der Regel höher ausfällt.
Seit Juli 2015 wird eigenes Einkommen von Waisen nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Das bedeutet: Auch wenn Ihr Kind einen Nebenjob hat oder BAföG bezieht, wird die Waisenrente in voller Höhe gezahlt.
Waisenrente beantragen
Die Waisenrente beantragen Sie ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung. Für minderjährige Kinder stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag, volljährige Kinder können selbst beantragen. Benötigt werden die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über die Ausbildung (bei über 18-Jährigen).
Wichtig: Antrag nicht verzögern
Die Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt. Stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall bei der Deutschen Rentenversicherung. Bei späterem Antrag beginnt die Zahlung erst ab dem Antragsmonat — rückwirkende Zahlungen sind dann nicht mehr möglich.
Sonderfälle und häufige Fragen
Was passiert bei Wiederheirat?
Heiraten Sie erneut, entfällt die Witwenrente. Allerdings haben Sie Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsbeiträgen der großen Witwenrente. Wird die neue Ehe geschieden oder aufgelöst, lebt der Anspruch auf Witwenrente aus der ersten Ehe wieder auf.
Geschiedene: Gibt es Witwenrente?
Geschiedene haben keinen Anspruch auf Witwenrente. Allerdings kann im Rahmen des Versorgungsausgleichs bei der Scheidung ein Rentenanteil übertragen worden sein. In bestimmten Fällen kommt die sogenannte Erziehungsrente in Betracht, wenn Sie ein Kind erziehen und nicht wieder geheiratet haben.
Witwenrente und eigene Rente
Sie können grundsätzlich Witwenrente und eigene Altersrente gleichzeitig beziehen. Allerdings wird Ihre eigene Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet (abzüglich des Freibetrags). In der Praxis bedeutet das: Je höher Ihre eigene Rente, desto geringer die Witwenrente.
Finanzielle Vorsorge: Bestattungskosten absichern
Die gesetzliche Hinterbliebenenrente deckt den Lebensunterhalt, aber nicht die Bestattungskosten. Eine Bestattung kostet im Durchschnitt 6.000 bis 8.000 Euro. Wer seine Familie zusätzlich absichern möchte, kann mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Schon ab wenigen Euro im Monat ist die finanzielle Belastung durch die Bestattung abgedeckt.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, frühzeitig eine Bestattungsvorsorge zu treffen und ein Testament zu erstellen, damit im Ernstfall alles geregelt ist.