Viele Menschen glauben, dass die Krankenkasse noch Sterbegeld zahlt. Das ist ein Irrtum: Seit 2004 haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch mehr. Aber es gibt noch mehrere Quellen, bei denen Sie oder Ihre Angehörigen Sterbegeld beantragen können: Beamte, Unfallversicherungen, Tarifverträge und private Sterbegeldversicherungen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wer Anspruch hat, wie Sie beantragen und welche Alternativen es gibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankenkasse: Seit 2004 kein gesetzliches Sterbegeld mehr
- Beamte: 1.200–2.500 EUR je nach Besoldungsgruppe
- Berufsgenossenschaft: 5.000–20.000 EUR bei arbeitsbedingtem Todesfall
- Private Versicherung: Ab ca. 10 EUR/Monat, Auszahlung 5.000–15.000 EUR
- Steuer: Private Sterbegeldversicherungen sind einkommensteuerfrei, können aber der Erbschaftsteuer unterliegen. Betriebliches Sterbegeld ist lohnsteuerpflichtig.
Die Geschichte des Sterbegelds
Bis zum Jahr 2004 zahlten die deutschen Krankenkassen ein Sterbegeld an die Angehörigen des Verstorbenen. Der Betrag betrug etwa 1.000 Deutsche Mark (rund 500 EUR), was damals eine echte Unterstützung bei den Bestattungskosten war.
Warum wurde es abgeschafft?
Mit der Gesundheitsreform 2004 und späteren Kürzungen beschloss die Bundesregierung, das Sterbegeld abzuschaffen, um die Krankenversicherung zu entlasten. Der Grund war eine finanzielle Krise in der Krankenversicherung. Seither müssen sich Menschen mit privaten Vorsorgeversicherungen oder anderen Quellen selbst absichern – unser Bestattungsvorsorge-Ratgeber zeigt die Möglichkeiten. Dies betraf etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland.
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Sterbegeld für Beamte & Pensionäre
Beamte haben gute Nachrichten: Sie haben Anspruch auf Sterbegeld aus der Beamtenversorgung. Dies gilt für:
- Bundesbeamte
- Landesbeamte (in allen Bundesländern)
- Kommunale Beamte (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Beamte im Ruhestand (Pensionäre)
Höhe des Sterbegelds
Die Höhe hängt von der Besoldung ab und beträgt typischerweise:
| Besoldungsgruppe | Ungefähre Höhe |
|---|---|
| A2–A6 (einfacher Dienst) | 1.200–1.500 EUR |
| A7–A9 (mittlerer Dienst) | 1.500–1.800 EUR |
| A10–A13 (geh. Dienst) | 1.800–2.200 EUR |
| A14–A16 (h. Dienst) | 2.200–2.500 EUR |
Wie wird es beantragt?
Die Beantragung erfolgt beim Arbeitgeber des Beamten (also bei der Behörde, bei der er tätig war oder in Rente war):
- Kontaktieren Sie die Personalabteilung oder das Rentenbüro
- Reichen Sie die Sterbeurkunde des Verstorbenen ein
- Füllen Sie ein Antragsformular aus
- Das Geld wird normalerweise innerhalb von 4–6 Wochen überwiesen
Bedingungen
Das Sterbegeld wird ausgezahlt, wenn:
- Der Beamte zum Zeitpunkt des Todes im aktiven Dienst war ODER im Ruhestand
- Es sind keine besonderen Ausschlussgründe vorhanden (selten)
Unfallversicherung & Berufsgenossenschaft
War der Todesfall arbeitsbedingt, kann die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) Sterbegeld zahlen. Dies ist eine wichtige Leistung für Arbeitnehmer, deren Familie durch einen Arbeitsunfall getroffen wurde.
Was sind Arbeitsunfälle?
- Unfälle bei der Arbeit (z.B. Sturz vom Gebäude, Maschinenunfall)
- Unfälle auf dem Weg zur/von der Arbeit (Wegeunfall)
- Berufskrankheiten (z.B. Asbestose, Lärmschäden)
Höhe des Sterbegelds bei Berufsgenossenschaft
Die Höhe ist deutlich großzügiger als bei Beamten und beträgt:
- Sterbegeld: 5.000–20.000 EUR (nach Einkommen und BG)
- Zusätzlich: Witwengeld oder Waisengeld für Hinterbliebene
Beantragung
- Kontaktieren Sie die zuständige Berufsgenossenschaft (für Ihre Branche)
- Reichen Sie die Sterbeurkunde ein
- Fügen Sie ggf. ärztliche Unterlagen hinzu (um Unfallursache zu dokumentieren)
- Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung (normalerweise 4–8 Wochen)
Sterbegeld durch Tarifvertrag
Viele Tarifverträge in Deutschland enthalten Bestimmungen über Sterbegeld für Arbeitnehmer. Das bedeutet: Je nachdem, in welcher Branche oder bei welchem Arbeitgeber Sie arbeiten, haben Sie vielleicht automatisch Anspruch.
Branchen mit Tarifsterbegeld
| Branche | Höhe (ungefähr) |
|---|---|
| Öffentlicher Dienst (Bund, Länder, Kommunen) | 500–1.500 EUR |
| Metall & Elektro | 400–800 EUR |
| Chemie & Pharma | 500–1.000 EUR |
| Banken & Versicherungen | Unterschiedlich (manche ja, manche nein) |
| Einzelhandel | 200–500 EUR (wenn vorhanden) |
| Gaststätten & Hotel | Selten vorhanden |
Wie prüfen Sie, ob es für Sie gilt?
- Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag — dort steht, welcher Tarifvertrag gilt
- Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalabteilung
- Besuchen Sie die Webseite Ihrer Gewerkschaft (z.B. Ver.di, IG Metall)
- Lese den Tarifvertrag online — viele sind öffentlich einsehbar
Gewerkschaften & Verbände
Manche Gewerkschaften zahlen Sterbegeld an ihre Mitglieder oder deren Angehörige. Dies ist eine Art Mitgliederleistung, die über die Tarifverträge hinausgeht.
Große Gewerkschaften mit Sterbegeld
Ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)
- Mitglieder erhalten je nach Mitgliedsdauer unterschiedliche Leistungen
- Höhe: 300–1.000 EUR (je nach Kassenzugehörigkeit)
- Voraussetzung: Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft
IG Metall
- Unterstützung in Härtefällen
- Manche Ortsvereins bieten zusätzliche Leistungen an
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Viele DGB-Gewerkschaften haben Mitgliederversicherungen mit Sterbegeld
- Der DGB koordiniert zentrale Leistungen für alle Mitglieder
Beantragung bei Gewerkschaften
- Kontaktieren Sie Ihre Gewerkschaftsortsgruppe oder Geschäftsstelle
- Melde den Todesfall und reiche die Sterbeurkunde ein
- Fülle die Antragsformalitäten aus
- Das Geld wird normalerweise innerhalb von 2–4 Wochen überwiesen
Private Sterbegeldversicherung
Dies ist die sicherste und am häufigsten gewählte Variante, besonders für angestellte Arbeiter und Freiberufler, die nicht unter Beamte oder Gewerkschaften fallen.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine private Sterbegeldversicherung (auch Todesfall- oder Bestattungsversicherung genannt) zahlt beim Tod des Versicherten einen vorher vereinbarten Betrag an die Benefizäre. Dies kann zur Bezahlung der Bestattungskosten verwendet werden. Erfahren Sie mehr in unserem Sterbegeldversicherung-Vergleich.
Typische Merkmale
| Merkmal | Detailinformation |
|---|---|
| Leistung | 5.000–15.000 EUR (Standardangebot 7.500 EUR) |
| Monatlicher Beitrag | 10–30 EUR (je nach Alter & Gesundheit) |
| Wartezeit | 0–3 Monate (bei manchen sofort) |
| Altersgrenze | Normalerweise bis 85 Jahre versicherbar |
| Gesundheitsfragen | Ja, bei Abschluss (oder vereinfachte Versicherung ohne Prüfung) |
Vorteile einer privaten Sterbegeldversicherung
- ✓ Garantierte Auszahlung — unabhängig von Beruf oder Arbeitgeber
- ✓ Schnelle Auszahlung — normalerweise 1–2 Wochen nach Todesfall
- ✓ Einkommensteuerfrei (Erbschaftsteuer nur bei Überschreitung des Freibetrags)
- ✓ Monatliche Beiträge sind überschaubar (10–30 EUR/Monat)
- ✓ Für Partner & Kinder zur Hinterlassenschaftsregelung
Nachteile oder Einschränkungen
- ✗ Gesundheitsfragen — Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein
- ✗ Abrechnungsfrist — bei zu schnellem Tod (0–3 Monate) könnte Leistung verweigert werden
- ✗ Prämien: Müssen zeitlebens gezahlt werden (keine Rückerstattung bei Tod)
Bekannte Anbieter in Deutschland
- DELA: Spezialisierte Sterbegeldversicherung, großer Anbieter
- Monuta: Bekannt für schnelle Auszahlung und guten Service
- DKV (Deutsche Krankenversicherung): Sterbegeldversicherung mit Zusatzangeboten
- Generali: Standardversicherungen mit Sterbegeldanteil
- AXA & Allianz: Große Versicherer mit Sterbegeldprodukten
Was zahlt sich aus?
Wenn Sie nicht unter Beamte, Tarifvertrag oder Gewerkschaft fallen, ist eine private Sterbegeldversicherung wärmstens empfohlen. Bereits ab 15 EUR/Monat bekommen Sie Schutz für 7.500 EUR, was die Bestattung komfortabel finanziert. Wer die Bestattungskosten nicht allein tragen kann, findet dort weitere Informationen.
Tipp: Die DELA Sterbegeldversicherung bietet Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung ab 45 Jahren — Europas größter Sterbegeld-Spezialist.*
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Jetzt Beitrag berechnen*Schritt-für-Schritt: Wie Sie Sterbegeld beantragen
Der Prozess zur Beantragung variiert je nach Quelle, folgt aber einem ähnlichen Muster:
Schritt 1: Benötigte Unterlagen sammeln
- Sterbeurkunde: Besorgen Sie vom Standesamt die Sterbeurkunde (3–5 Kopien, da sie mehrfach eingereicht werden muss)
- Versicherungspolice: Suchen Sie die Versicherungsdokumente (Policennummer, Versicherungsart)
- Arbeitsvertrag/Tarifbestätigung: Falls relevant, um zu beweisen, dass ein Tarifvertrag galt
- Geburtsurkunde des Verstorbenen: Für manche Versicherer
- Personaldokumente: Ausweis/Reisepass des Verstorbenen
- Ärztliche Unterlagen: Falls der Tod durch Unfall verursacht wurde
- Deine Kontaktdaten: Für Rückfragen und Auszahlung
Schritt 2: Zuständige Stelle ermitteln
Dies hängt davon ab, wo Sie Anspruch haben:
- Beamte: Behörde, bei der der Beamte tätig war (Personalabteilung)
- Unfallversicherung: Berufsgenossenschaft der Branche
- Tarifvertrag: Arbeitgeber oder Gewerkschaft
- Gewerkschaft: Ortsgruppe der Gewerkschaft
- Private Versicherung: Versicherungsunternehmen (Policennummer notwendig)
Schritt 3: Antrag einreichen
- Kontaktieren Sie die zuständige Stelle per Telefon, E-Mail oder Post
- Fragen Sie, welche Unterlagen konkret benötigt werden
- Füllen Sie die Antragsformalitäten aus (oft gibt es vordefinierte Formulare)
- Reichen Sie alle Unterlagen ein
Schritt 4: Bestätigung & Warten
- Die Institution bestätigt normalerweise den Erhalt Ihres Antrags
- Es folgt eine Prüfung (normalerweise 2–6 Wochen)
- Bei Fragen werden Sie kontaktiert
Schritt 5: Auszahlung
- Nach Genehmigung wird das Geld auf das angegebene Bankkonto überwiesen
- Dies erfolgt normalerweise innerhalb von 1–4 Wochen nach Genehmigung
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung der Auszahlung
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Ist Sterbegeld steuerfrei?
Die Auszahlung einer privaten Sterbegeldversicherung ist einkommensteuerfrei. Sie kann jedoch der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn sie zusammen mit dem übrigen Nachlass den persönlichen Freibetrag übersteigt. Betriebliches Sterbegeld (z. B. für Beamte oder aus Tarifverträgen) ist lohnsteuerpflichtig.
Wer kann Sterbegeld beantragen?
Das hängt von der Quelle ab:
- Angehörige: Meist Ehepartner, Kinder, Eltern
- Testamentsvollstrecker: Falls im Testament benannt
- Bei Versicherung: Wer als Benefizär eingetragen ist
Gibt es eine Frist zur Beantragung?
Ja, meist 1–2 Jahre nach dem Todesfall. Bei manchen Versicherungen ist es strenger — 6 Monate. Beantragen Sie schnell, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kann Sterbegeld gekürzt oder verweigert werden?
Bei privaten Versicherungen: Ja, wenn falsche Angaben beim Abschluss gemacht wurden oder die Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.
Bei staatlichen Leistungen: Eher nein, es sei denn, es gibt besondere Ausschlussgründe (sehr selten).
Muss ich Sterbegeld versteuern?
Private Sterbegeldversicherungen sind einkommensteuerfrei. Allerdings kann die Auszahlung der Erbschaftsteuer unterliegen, wenn der Nachlass insgesamt den Freibetrag übersteigt. Betriebliches Sterbegeld ist dagegen lohnsteuerpflichtig.
Welche Versicherung ist die beste?
Das hängt von Ihren Bedürfnissen ab:
- Schnelle Auszahlung: Monuta ist bekannt für schnelle Genehmigungen
- Große Flexibilität: DELA hat eine große Produktpalette
- Günstige Prämien: Vergleichen Sie aktuelle Angebote online
Fazit: Sorgen Sie vor!
Das Sterbegeld der Krankenkasse existiert nicht mehr — das ist eine wichtige Realität. Aber es gibt gute Alternativen: Beamte sind versorgt, Arbeitnehmer unter Tarifvertrag haben oft Leistungen, und für alle anderen ist eine private Sterbegeldversicherung eine wirksame und günstige Lösung. Mit monatlichen Prämien ab 10 EUR können Sie Ihre Familie vor enormen Bestattungskosten bewahren. Handeln Sie jetzt — je früher Sie sich versichern, desto günstiger wird es.