Aktualisiert: 17. März 2026 Lesezeit: ca. 8 Minuten

Totenschein: Was ist das und wie bekommt man ihn?

Der Totenschein — offiziell Leichenschauschein oder Todesbescheinigung — ist das erste und wichtigste Dokument nach einem Todesfall. Ohne ihn kann keine Sterbeurkunde ausgestellt, kein Bestatter tätig und keine Bestattung durchgeführt werden. In diesem Ratgeber erklären wir, was ein Totenschein ist, wer ihn ausstellt, was darin steht und wie er sich von der Sterbeurkunde unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was: Ärztliches Dokument, das den Tod offiziell bestätigt
  • Wer stellt aus: Hausarzt, Bereitschaftsdienst (116 117), Notarzt oder Krankenhausarzt
  • Kosten: 100–300 EUR (nach GOÄ, mit Nacht-/Wochenendzuschlägen höher)
  • Unterschied zur Sterbeurkunde: Totenschein = ärztlich, Sterbeurkunde = amtlich (Standesamt)
  • Nächster Schritt: Innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt Sterbeurkunde beantragen

Was ist ein Totenschein?

Der Totenschein ist ein ärztliches Dokument, das den Tod eines Menschen offiziell bestätigt. Er wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leichenschau ausgestellt. Jeder Mensch, der in Deutschland stirbt, muss von einem Arzt untersucht werden — unabhängig davon, ob der Tod zu Hause, im Krankenhaus oder an einem anderen Ort eingetreten ist. Erst wenn der Arzt den Tod festgestellt und den Totenschein ausgestellt hat, darf der Verstorbene bewegt, überführt und bestattet werden.

Wer stellt den Totenschein aus?

Den Totenschein stellt der Arzt aus, der die Leichenschau durchführt. In der Praxis ist das in den meisten Fällen der Hausarzt des Verstorbenen, der ärztliche Bereitschaftsdienst (nachts und am Wochenende über 116 117 erreichbar), der Notarzt (wenn ein Rettungsdienst gerufen wurde) oder der Krankenhaus- oder Heimarzt (wenn der Tod dort eintrat). Der Arzt muss den Verstorbenen persönlich untersuchen — eine Ferndiagnose ist nicht zulässig.

Was steht im Totenschein?

Der Totenschein enthält umfangreiche Informationen. Im nicht-vertraulichen Teil stehen die Personalien des Verstorbenen (Name, Geburtsdatum, Adresse), Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt) sowie ob eine Identifizierung sicher möglich war.

Der vertrauliche Teil ist nur für das Gesundheitsamt und die Staatsanwaltschaft bestimmt. Er enthält die Todesursache, die zum Tode führende Grunderkrankung und eventuell beitragende Erkrankungen. Angehörige haben in der Regel keinen Zugang zu diesem Teil.

Totenschein vs. Sterbeurkunde: Der Unterschied

Viele Menschen verwechseln Totenschein und Sterbeurkunde — dabei handelt es sich um zwei völlig verschiedene Dokumente. Der Totenschein ist ein ärztliches Dokument, das den Tod medizinisch feststellt. Er wird sofort nach dem Tod vom Arzt ausgestellt. Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesamt ausgestellt wird. Sie wird auf Grundlage des Totenscheins erstellt und ist das Dokument, das Sie für Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und andere Stellen benötigen.

Der Totenschein allein reicht also nicht aus, um Bankkonten aufzulösen, Versicherungen zu informieren oder die Witwenrente zu beantragen. Dafür brauchen Sie immer die Sterbeurkunde.

Was kostet ein Totenschein?

Die Kosten für die Ausstellung des Totenscheins variieren. Für die Leichenschau und die Ausstellung berechnen Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Bei Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschlägen kann es teurer werden, bis zu 300 Euro. Diese Kosten zählen zu den Bestattungskosten und werden dem Bestatter oder den Angehörigen in Rechnung gestellt.

Wichtig: Totenschein ist nicht gleich Sterbeurkunde

Der Totenschein allein reicht nicht aus, um Bankkonten aufzulösen, Versicherungen zu kontaktieren oder Witwenrente zu beantragen. Dafür benötigen Sie immer die Sterbeurkunde vom Standesamt — bestellen Sie mindestens 5–8 beglaubigte Kopien.

Todesart: Natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt

Eine der wichtigsten Angaben im Totenschein ist die Todesart. Bei einem natürlichen Tod ist der Tod durch eine Krankheit, Altersschwache oder ein bekanntes Leiden eingetreten. Das ist der Normalfall und die Bestattung kann ohne Verzögerung stattfinden.

Bei einem nicht natürlichen Tod (Unfall, Gewalteinwirkung, Suizid, Vergiftung) oder bei ungeklärter Todesart muss der Arzt die Kriminalpolizei informieren. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Obduktion angeordnet wird. In diesem Fall kann es mehrere Tage bis Wochen dauern, bis der Leichnam zur Bestattung freigegeben wird.

Was tun nach Erhalt des Totenscheins?

Sobald der Totenschein ausgestellt ist, händigt der Arzt ihn den Angehörigen oder dem Bestatter aus. Der nächste Schritt ist die Anmeldung des Todesfalles beim Standesamt innerhalb von drei Werktagen. Dafür benötigen Sie den Totenschein im Original. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunde aus — bestellen Sie mehrere beglaubigte Kopien (mindestens 5 bis 8), da viele Stellen ein Original verlangen.

Parallel können Sie mit dem Bestatter die Bestattung planen. Eine vollständige Übersicht aller Schritte finden Sie in unserer Checkliste Todesfall und im Artikel Todesfall melden.

Vorsorge: Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen

Erleichtern Sie Ihren Angehörigen die schwere Zeit, indem Sie zu Lebzeiten alle wichtigen Dokumente an einem Ort aufbewahren: Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Versicherungspolicen, Bankverbindungen und Ihre Bestattungsverfügung. Eine Sterbegeldversicherung stellt sicher, dass die finanziellen Belastungen gedeckt sind.

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