Die Aufbahrung gibt Angehörigen die Möglichkeit, sich in Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden. Ob zu Hause, in der Trauerhalle oder im Bestattungsinstitut — dieser letzte Moment des Abschieds ist für viele Hinterbliebene ein wichtiger Schritt im Trauerprozess. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Ablauf, Formen, Kosten und rechtliche Rahmenbedingungen der Aufbahrung.
Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Feierliche Präsentation des Verstorbenen vor der Bestattung zum Abschiednehmen
- Formen: Offene Aufbahrung (Sarg geöffnet) oder geschlossene Aufbahrung
- Orte: Trauerhalle, Bestattungsinstitut oder zu Hause (24–36 Stunden erlaubt)
- Kosten: 250 bis 800 Euro (Trauerhalle + hygienische Versorgung)
- Frist: Mindestens 48 Stunden zwischen Tod und Bestattung vorgeschrieben
Was bedeutet Aufbahrung?
Unter einer Aufbahrung versteht man die feierliche Präsentation des Verstorbenen vor der Bestattung. Der Leichnam wird in einem Sarg oder — bei einer späteren Feuerbestattung — auf einer Bahre aufgebahrt, damit Angehörige, Freunde und Bekannte Abschied nehmen können. Die Aufbahrung kann öffentlich oder privat stattfinden.
Offene und geschlossene Aufbahrung
Bei einer offenen Aufbahrung ist der Sarg geöffnet und der Verstorbene ist sichtbar. Die Angehörigen können den Verstorbenen ein letztes Mal sehen und sich persönlich verabschieden. Manche Menschen legen kleine Erinnerungsstücke, Briefe oder Blumen in den Sarg. Eine offene Aufbahrung setzt eine hygienische Versorgung (Einbalsamierung oder Kühlung) des Verstorbenen voraus und ist in der Regel nur innerhalb der ersten Tage nach dem Tod möglich.
Bei einer geschlossenen Aufbahrung bleibt der Sarg geschlossen. Diese Form wird gewählt, wenn der Verstorbene durch Krankheit oder Unfall äußerlich stark verändert ist, wenn es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war oder wenn zwischen Tod und Aufbahrung bereits längere Zeit vergangen ist. Auf dem geschlossenen Sarg werden häufig ein Foto, Blumen und Kerzen platziert.
Wo kann eine Aufbahrung stattfinden?
In der Trauerhalle oder Friedhofskapelle: Die häufigste Form. Trauerhallen sind speziell für Aufbahrungen eingerichtet und verfügen über Kühlmöglichkeiten. Die meisten Friedhöfe bieten diesen Service an.
Im Bestattungsinstitut: Viele Bestattungsunternehmen haben eigene Abschiedsräume, die eine ruhige, würdevolle Atmosphäre bieten. Hier ist die Aufbahrung oft flexibler in der Zeitplanung.
Zu Hause (häusliche Aufbahrung): In den meisten Bundesländern ist eine Aufbahrung zu Hause für 24 bis 36 Stunden erlaubt. Die häusliche Aufbahrung gewinnt wieder an Beliebtheit, weil sie einen sehr persönlichen Abschied ermöglicht. Wichtig ist dabei die Kühlung des Verstorbenen — im Winter reicht oft ein kühler Raum, im Sommer kann eine Kühlmatte oder Trockeneis nötig sein.
Ablauf einer Aufbahrung
Der typische Ablauf beginnt mit der hygienischen Versorgung des Verstorbenen durch den Bestatter. Dazu gehören Waschen, Ankleiden und gegebenenfalls eine kosmetische Behandlung. Anschließend wird der Verstorbene im Sarg oder auf der Bahre hergerichtet.
Die Aufbahrung selbst dauert je nach Wunsch zwischen einer Stunde und mehreren Tagen. Bei einer öffentlichen Aufbahrung in der Trauerhalle kommen die Trauergäste häufig in festgelegten Zeitfenstern, um sich zu verabschieden. Bei einer privaten Aufbahrung bestimmen die engsten Angehörigen selbst, wann und wie lange sie beim Verstorbenen bleiben möchten.
Der Abschiedsraum wird oft mit Trauerblumen, Kerzen und persönlichen Gegenständen geschmückt. Manche Angehörige spielen leise Trauermusik oder sprechen Gebete.
Kosten einer Aufbahrung
Die Kosten für eine Aufbahrung variieren je nach Ort und Umfang. Für die Nutzung der Trauerhalle fallen in der Regel zwischen 100 und 350 Euro an. Die hygienische Versorgung und Einbettung durch den Bestatter kostet zwischen 150 und 400 Euro. Bei einer Einbalsamierung für eine längere Aufbahrung müssen Sie mit 200 bis 600 Euro rechnen. Hinzu kommen eventuell Kosten für Blumenschmuck (50–200 Euro) und die musikalische Gestaltung.
Insgesamt sollten Sie für eine einfache Aufbahrung in der Trauerhalle mit 250 bis 800 Euro rechnen. Die Kosten sind in der Regel Teil der gesamten Bestattungskosten und werden vom Bestatter im Angebot ausgewiesen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Bestattungsgesetze regeln die Aufbahrung in Deutschland auf Landesebene. In allen Bundesländern gilt: Zwischen Tod und Bestattung muss eine Mindestzeit von 48 Stunden eingehalten werden. Die Aufbahrungsfrist zu Hause beträgt je nach Bundesland 24 bis 36 Stunden — danach muss der Verstorbene in eine Kühleinrichtung überführt werden. Für eine längere Aufbahrung kann eine Genehmigung beim Ordnungsamt beantragt werden. Ein Totenschein muss vor der Aufbahrung vorliegen.
Tipp: Häusliche Aufbahrung als Alternative
Die Aufbahrung zu Hause gewinnt wieder an Beliebtheit. Sie ermöglicht einen sehr persönlichen Abschied in vertrauter Umgebung. Sprechen Sie mit Ihrem Bestatter über die Möglichkeiten — viele Bestatter unterstützen Sie bei der Kühlung und Vorbereitung auch außerhalb ihrer eigenen Räumlichkeiten.
Tipps für die Aufbahrung
Nehmen Sie sich Zeit. Es gibt keine Regel, wie lange ein Abschied dauern darf. Manche Angehörige möchten nur kurz den Verstorbenen sehen, andere bleiben Stunden. Bringen Sie persönliche Gegenstände mit, die Sie dem Verstorbenen in den Sarg legen möchten — Fotos, Briefe, ein Lieblingsbuch. Bereiten Sie Kinder behutsam vor, wenn sie bei der Aufbahrung dabei sein sollen: Erklären Sie kindgerecht, was sie erwartet. Und scheuen Sie sich nicht, den Bestatter um Unterstützung zu bitten — erfahrene Bestatter begleiten Angehörige einfühlsam durch diesen schweren Moment.
Weitere Informationen zum Ablauf einer Bestattung finden Sie in unserer Checkliste Todesfall und in unserem Ratgeber zu den ersten Schritten im Todesfall.