Nach dem Tod eines Angehörigen müssen zahlreiche Stellen informiert werden — Behörden, Versicherungen, Banken, Arbeitgeber und Vertragspartner. Wer muss wann benachrichtigt werden? Welche Fristen gelten? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine vollständige Übersicht, damit Sie in dieser schwierigen Zeit nichts vergessen. Einen Überblick über die allerersten Schritte finden Sie auch in unserer Checkliste Todesfall.
Das Wichtigste in Kürze
- Sofort: Arzt rufen, Bestatter beauftragen, engste Familie informieren
- 3 Werktage: Standesamt — Todesmeldung und Sterbeurkunde
- 1 Woche: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung
- 1 Monat: Banken, Vermieter, Versicherungen, Finanzamt
- Laufend: Verträge, Abonnements und digitalen Nachlass regeln
Sofort: Innerhalb der ersten 24 Stunden
Arzt rufen: Wenn der Tod zu Hause eintritt, muss zunächst ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Tagsüber rufen Sie den Hausarzt, nachts oder am Wochenende den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117). Bei einem Unfall oder ungeklärtem Tod: Polizei (110).
Bestatter beauftragen: Der Bestatter übernimmt die Überführung des Verstorbenen und kümmert sich um viele Formalitäten. In den meisten Bundesländern muss die Überführung innerhalb von 24 bis 36 Stunden erfolgen. Tipp: Vergleichen Sie mehrere Bestatter, bevor Sie sich entscheiden.
Engste Angehörige informieren: Benachrichtigen Sie zunächst die engste Familie, damit alle in die weiteren Entscheidungen einbezogen werden können.
Innerhalb von 3 Werktagen
Standesamt: Der Todesfall muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt des Sterbeortes angemeldet werden. Dafür benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Heiratsurkunde. Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunde aus. Oft übernimmt der Bestatter diese Anmeldung für Sie.
Arbeitgeber: Wenn der Verstorbene berufstätig war, muss der Arbeitgeber umgehend informiert werden. Gleiches gilt für den eigenen Arbeitgeber, um Sonderurlaub zu beantragen. Bei Ehepartnern, Eltern und Kindern stehen Ihnen in der Regel 2 bis 4 Tage Sonderurlaub zu.
Innerhalb der ersten Woche
Krankenversicherung: Die Krankenkasse des Verstorbenen muss zeitnah informiert werden. Familienversicherte Angehörige müssen sich um eine eigene Versicherung kümmern. Die Krankenkasse zahlt in manchen Fällen ein Sterbegeld oder Sterbequartalsgeld.
Rentenversicherung: Melden Sie den Todesfall bei der Deutschen Rentenversicherung, um die laufende Rente zu stoppen und gegebenenfalls Witwenrente oder Waisenrente zu beantragen. Handeln Sie schnell, denn zu Unrecht weitergezahlte Rente muss zurückgezahlt werden.
Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung: Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung hatte. Melden Sie den Todesfall sofort beim Versicherer — viele Policen haben Meldefristen von wenigen Tagen bis Wochen.
Unfallversicherung: War der Tod Folge eines Unfalls, muss die Unfallversicherung (privat oder gesetzlich) informiert werden. Auch die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen.
Innerhalb des ersten Monats
Bank und Sparkasse: Informieren Sie alle Banken, bei denen der Verstorbene Konten hatte. Die Bank wird die Konten in der Regel nicht sofort sperren, aber Verfügungen sind nur noch mit Erbschein, Vollmacht oder Testamentsvollstreckerzeugnis möglich. Laufende Daueraufträge und Lastschriften (Miete, Strom, Versicherungen) laufen zunächst weiter.
Vermieter: Wenn der Verstorbene zur Miete gewohnt hat, muss der Vermieter informiert werden. Das Mietverhältnis geht auf die Erben über, kann aber mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht nach §580 BGB).
Versicherungen: Alle laufenden Versicherungen müssen benachrichtigt werden: Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Rechtsschutz, Zusatzversicherungen. Manche Verträge enden automatisch mit dem Tod, andere gehen auf die Erben über. Prüfen Sie jeden Vertrag einzeln.
Finanzamt: Das Finanzamt muss über den Todesfall informiert werden. Für das Todesjahr ist noch eine Einkommensteuererklärung füllig. Ab einem bestimmten Erbe muss außerdem eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden.
Tipp: Vorsorge-Mappe anlegen
Legen Sie zu Lebzeiten eine Mappe mit allen wichtigen Dokumenten, Versicherungspolicen, Bankverbindungen und Passwörtern an. Ihre Angehörigen ersparen sich so in der schwersten Zeit stundenlange Suche nach Unterlagen.
Verträge und Abonnements kündigen
Vergessen Sie nicht, auch alle laufenden Verträge und Abonnements zu kündigen oder umzuschreiben. Dazu gehören: Strom- und Gasversorger, Telefonanbieter und Internetvertrag, Mobilfunkvertrag, GEZ/Rundfunkbeitrag, Zeitungsabonnements, Streaming-Dienste, Mitgliedschaften in Vereinen und Fitnessstudios. Bei den meisten Anbietern genügt eine formlose Kündigung mit Kopie der Sterbeurkunde. Auch den digitalen Nachlass sollten Sie regeln: Social-Media-Konten, E-Mail-Konten und Online-Dienste.
Behördengänge nach dem Todesfall
Neben dem Standesamt können weitere Behördengänge anfallen: Kfz-Zulassungsstelle (Fahrzeug abmelden oder umschreiben), Grundbuchamt (bei Immobilienbesitz, Grundbuchberichtigung auf die Erben), Nachlassgericht (Testamentseröffnung, Erbschein beantragen), Wohngeldstelle (falls der Verstorbene Wohngeld bezog) und Jobcenter oder Sozialamt (falls Leistungen bezogen wurden). Eine detaillierte Aufstellung aller Behördengänge finden Sie auch in unserem Artikel Todesfall: Checkliste Behörden.
Vorsorge erleichtert alles
Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen in der schwersten Zeit viel Arbeit und Unsicherheit. Legen Sie eine Mappe mit allen wichtigen Dokumenten an: Versicherungspolicen, Bankunterlagen, Verträge, Passwörter. Erstellen Sie ein Testament, eine Vorsorgevollmacht und eine Bestattungsverfügung. Mit einer Sterbegeldversicherung sichern Sie die Bestattungskosten ab.