Wer seine Bestattung zu Lebzeiten regelt, schützt seine Angehörigen vor finanzieller Belastung und schwierigen Entscheidungen in der Trauerzeit. Doch was kostet Bestattungsvorsorge eigentlich? Die Antwort hängt davon ab, welchen Weg Sie wählen: Vorsorgevertrag mit Bestatter, Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto. In diesem Ratgeber vergleichen wir alle Optionen mit konkreten Zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vorsorgevertrag: Einmalzahlung ab 2.500 €, Ratenzahlung ab ca. 50 €/Monat
- Sterbegeldversicherung: 25–80 €/Monat je nach Alter und Summe
- Eigenes Sparkonto: Flexibel, aber nicht vor Sozialamts-Zugriff geschützt
- Empfehlung: Bestattungsverfügung + Sterbegeldversicherung kombinieren
Option 1: Bestattungsvorsorgevertrag
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Vereinbarung mit einem konkreten Bestatter. Sie legen gemeinsam fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll — Bestattungsart, Sarg oder Urne, Trauerfeier, Blumenschmuck — und zahlen den vereinbarten Preis im Voraus. Die Kosten richten sich nach Ihren Wünschen und der gewählten Bestattungsart.
Eine einfache Feuerbestattung mit Urne kostet im Vorsorgevertrag ab 2.500 Euro, eine Erdbestattung mit Trauerfeier ab 5.000 Euro. Aufwendigere Bestattungen können 10.000 Euro und mehr kosten. Die Zahlung erfolgt wahlweise als Einmalzahlung oder in Raten. Das Geld wird auf einem Treuhandkonto (z.B. bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG) hinterlegt und ist damit vor Insolvenz des Bestatters und vor Zugriff des Sozialamts geschützt.
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Vorteil: Alles ist geregelt, der Preis steht fest, die Angehörigen müssen nichts mehr entscheiden. Nachteil: Das Geld ist gebunden, und bei einem Umzug oder Bestatterwechsel kann eine Anpassung nötig sein.
Option 2: Sterbegeldversicherung
Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Lebensversicherung, die im Todesfall eine vereinbarte Summe auszahlt — zweckgebunden für die Bestattung. Sie ist die flexibelste Form der Bestattungsvorsorge, weil die Angehörigen frei über die Verwendung entscheiden können.
Die monatlichen Beiträge hängen vom Eintrittsalter und der Versicherungssumme ab. Bei einer Versicherungssumme von 7.500 Euro (reicht für eine durchschnittliche Bestattung) zahlen Sie monatlich etwa 25 bis 35 Euro bei Eintritt mit 50 Jahren, 35 bis 50 Euro bei Eintritt mit 60 Jahren und 55 bis 80 Euro bei Eintritt mit 70 Jahren. Die Beitragszahlung endet in der Regel nach einer festgelegten Laufzeit (oft 10 bis 20 Jahre), der Versicherungsschutz bleibt danach lebenslang bestehen.
Vorteil: Sofortiger Schutz ab dem ersten Beitrag (oft ohne Gesundheitsprüfung), flexible Verwendung der Auszahlung. Nachteil: In den ersten 1 bis 3 Jahren gibt es bei vielen Anbietern eine Wartezeit, in der nur die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden. Vergleichen Sie daher unbedingt verschiedene Anbieter in unserem Sterbegeldversicherung Vergleich.
Option 3: Eigenständiges Sparen (Treuhandkonto oder Sparbuch)
Die einfachste Variante: Sie legen regelmäßig Geld auf ein separates Sparkonto oder ein Festgeldkonto zur Seite. Bei einer Zielsumme von 7.500 Euro und einer Ansparzeit von 15 Jahren sind das 42 Euro im Monat. Der Vorteil ist die volle Flexibilität und dass das Geld jederzeit verfügbar ist. Der große Nachteil: Das Geld ist nicht zweckgebunden und kann im Pflegefall vom Sozialamt als Vermögen angerechnet werden. Außerdem besteht kein sofortiger Schutz — stirbt man früh, ist nicht genug angespart.
Kosten im Vergleich
| Vorsorge-Option | Einmalzahlung | Monatlich (ca.) | Sozialhilfe-sicher |
|---|---|---|---|
| Vorsorgevertrag (Treuhand) | 2.500 – 10.000 € | ab 50 € (Raten) | Ja |
| Sterbegeldversicherung | — | 25 – 80 € | Ja |
| Eigenes Sparkonto | variabel | variabel | Nein |
Tipp: Sozialhilfe-Schutz beachten
Nur Geld in einem Vorsorgevertrag mit Treuhand oder einer Sterbegeldversicherung ist als Schonvermögen geschützt. Ein normales Sparkonto wird bei Sozialhilfebezug angerechnet — bis zu 6.000 € können Sie über eine Treuhandstelle schützen.
Steuerliche Vorteile der Bestattungsvorsorge
Ein oft übersehener Aspekt der Bestattungsvorsorge sind die steuerlichen Vorteile. Zwar sind die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag nicht direkt steuerlich absetzbar, doch es gibt indirekte Vorteile, die sich lohnen.
Das in einem Vorsorgevertrag oder einer Sterbegeldversicherung angelegte Geld gilt als Schonvermögen. Das bedeutet: Wenn Sie im Alter Sozialhilfe oder Grundsicherung beantragen müssen, wird dieses Geld nicht auf Ihr Vermögen angerechnet. Bei einem normalen Sparkonto wäre das anders — hier müssten Sie das Ersparte erst aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Aktuell sind bis zu 6.000 Euro in einem treuhänderisch gesicherten Vorsorgevertrag geschützt.
Für die Erben ergibt sich ein weiterer Vorteil: Bestattungskosten, die aus dem Nachlass bezahlt werden, mindern die Erbschaftsteuer. Das Finanzamt erkennt eine Pauschale von 15.000 Euro für Bestattungskosten an (angehoben von 10.300 Euro auf 15.000 Euro seit 2025) — auch ohne Einzelnachweise. Darüber hinausgehende Kosten können mit Belegen geltend gemacht werden. Eine Bestattungsvorsorge reduziert also indirekt die steuerliche Belastung der Erben, weil die Bestattungskosten bereits bezahlt sind und nicht mehr als Nachlassverbindlichkeit anfallen.
Bestattungsvorsorge vs. Sterbegeldversicherung — Kostenvergleich
Beide Vorsorge-Optionen haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber deutlich in der Kostenstruktur. Hier ein konkreter Vergleich für eine Bestattung im Wert von 7.500 Euro:
Beim Bestattungsvorsorgevertrag zahlen Sie den Betrag entweder auf einmal (7.500 Euro) oder in Raten (z.B. 125 Euro monatlich über 5 Jahre). Das Geld wird treuhänderisch verwaltet und ist zweckgebunden. Sie zahlen genau den vereinbarten Betrag — nicht mehr, nicht weniger. Der Nachteil: Stirbt man bereits im ersten Jahr, ist möglicherweise noch nicht genug eingezahlt. Die meisten Verträge sehen in diesem Fall eine Nachzahlungspflicht der Erben vor oder eine reduzierte Bestattung.
Bei der Sterbegeldversicherung zahlen Sie monatliche Beiträge über einen festgelegten Zeitraum. Bei Eintritt mit 55 Jahren und einer Versicherungssumme von 7.500 Euro zahlen Sie etwa 30 Euro monatlich über 15 Jahre — insgesamt also rund 5.400 Euro. Die Differenz von 2.100 Euro ist der Preis für den sofortigen vollen Versicherungsschutz ab dem ersten Beitrag (nach eventueller Wartezeit). Stirbt man früh, erhalten die Angehörigen dennoch die volle Summe. Wer aber besonders alt wird, hat möglicherweise deutlich mehr eingezahlt, als die Bestattung kostet.
Unser Rat
Die ideale Lösung für die meisten Menschen ist die Kombination: Eine Sterbegeldversicherung für die finanzielle Absicherung und eine Bestattungsverfügung, in der Sie Ihre Wünsche zur Bestattungsart, zum Ablauf und zu persönlichen Details festhalten. So wissen Ihre Angehörigen genau, was Sie sich wünschen — und haben gleichzeitig die Mittel, es umzusetzen.
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Welche Option ist die richtige für mich?
Wenn Sie genau wissen, wie Ihre Bestattung aussehen soll und einen Bestatter Ihres Vertrauens haben, ist der Vorsorgevertrag die beste Wahl — alles ist geregelt, nichts bleibt offen. Wenn Sie flexibel bleiben möchten und Ihren Angehörigen die finanzielle Last nehmen wollen, ohne sich auf einen bestimmten Bestatter festzulegen, ist die Sterbegeldversicherung ideal. Das eigenständige Sparen empfehlen wir nur ergänzend oder wenn die anderen Optionen nicht infrage kommen.
Am besten kombinieren Sie eine Bestattungsverfügung (regelt Ihre Wünsche) mit einer Sterbegeldversicherung (regelt die Finanzierung). Dann sind Ihre Angehörigen umfassend abgesichert und wissen gleichzeitig, was Sie sich wünschen.
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